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1.3
Gewährleistung
Umfang und Zeitraum der Gewährleistung sind in den Verkaufs- und Lieferbedingungen des
Verkäufers fixiert.
Für Gewährleistungsansprüche, die sich aus einer mangelhaften Dokumentation ergeben,
ist stets die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Betriebsanleitung maßgebend.
Über die Verkaufs- und Lieferbedingungen hinaus gilt: Es wird keine Gewähr übernommen
für Schäden an den gelieferten Kompressoren, die aus einem oder mehreren der
nachfolgenden Gründe entstanden sind:
Unkenntnis oder Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung.
Nicht ausreichend qualifiziertes oder unzureichend unterrichtetes Bedienungs-
und Instandhaltungspersonal des Betreibers.
Der Betreiber hat in eigener Verantwortung dafür zu sorgen,
dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
dass eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung (siehe Abschn. 2.3.2) sowie
eine fehlerhafte Aufstellung oder Inbetriebnahme und ein unzulässiger Betrieb
ausgeschlossen sind und
dass darüber hinaus eine bestimmungsgemäße Verwendung gewährleistet und
der Kompressor entsprechend den vertraglich vereinbarten Einsatzbedingungen
betrieben wird.
5

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