1.3
Gewährleistung
Umfang und Zeitraum der Gewährleistung sind in den Verkaufs- und Lieferbedingungen des
Verkäufers fixiert.
Für Gewährleistungsansprüche, die sich aus einer mangelhaften Dokumentation ergeben,
ist stets die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Betriebsanleitung maßgebend.
Über die Verkaufs- und Lieferbedingungen hinaus gilt: Es wird keine Gewähr übernommen
für Schäden an den gelieferten Kompressoren, die aus einem oder mehreren der
nachfolgenden Gründe entstanden sind:
■
Unkenntnis oder Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung.
■
Nicht ausreichend qualifiziertes oder unzureichend unterrichtetes Bedienungs-
und Instandhaltungspersonal des Betreibers.
Der Betreiber hat in eigener Verantwortung dafür zu sorgen,
■
dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
■
dass eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung (siehe Abschn. 2.3.2) sowie
eine fehlerhafte Aufstellung oder Inbetriebnahme und ein unzulässiger Betrieb
ausgeschlossen sind und
■
dass darüber hinaus eine bestimmungsgemäße Verwendung gewährleistet und
der Kompressor entsprechend den vertraglich vereinbarten Einsatzbedingungen
betrieben wird.
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