Gefälle
Der Mähroboter kann sich auf Gelände mit einem Gefälle von maximal 50% bewegen.
Der Begrenzungsdraht darf niemals quer zu einer um mehr als 10° geneigten Fläche verlaufen.
Außerdem ist zwischen einer um 10° oder mehr geneigten Fläche und dem Begrenzungsdraht
ein Abstand von mindestens 2 m einzuhalten. Anderenfalls könnte der Mähroboter beim
Herunterfahren über den Begrenzungsdraht hinausschießen. Dies gilt insbesondere auf
nassem und rutschigem Untergrund.
Das Gefälle darf nicht
mehr als 10° betragen
Wege, Auffahrten und Straßen
Wenn eine erhöhte Auffahrt durch ihre Rasenfläche verläuft, ist diese durch den
Begrenzungsdraht auszusparen. Zwischen Begrenzungsdraht und Auffahrt ist ein Abstand
von 40 cm vorzusehen.
MONTAGEANLEITUNG
Das Gefälle darf nicht mehr als
50 % (27°) betragen.
Begrenzungsdraht
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Begrenzungsdraht