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Befolgung

Befolgung zu den folgenden Standards wird durch die entsprechende Markierung auf dem Produkt angezeigt.
Markierung
Standard
Dieses Produkt entspricht der EMC-Richtlinie 2004/108/EC, der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EC und
der Richtlinie 90/384/EEC für nicht selbsttätige Waagen. Die vollständige Konformitätserklärung ist bei der
Ohaus Corporation erhältlich.
AS/NZS4251.1, AS/NZS4252.1
CAN/CSA C22.2 No. 61010-1-04, UL Std No. 61010A-1
Hinweis zu Emissionen in der EU
Dieses Gerät entspricht CISPR 22 Klasse B.
Wichtiger Hinweis für verifizierte Wägeinstrumente
Wägeinstrumente, die am Herstellungsort verifiziert werden, tragen eine der oben angeführten Marken auf dem
Verpackungsetikett sowie einen grünen „M"-Aufkleber (Messtechnik) auf dem Schild mit der Beschreibung. Sie
können sofort in Betrieb genommen werden.
Bei Wägeinstrumenten, die in zwei Phasen verifiziert werden müssen, befindet sich auf dem Schild mit
der Beschreibung kein grüner „M"-Aufkleber (Messtechnik) und sie tragen eine der oben aufgeführten
Identifikationsmarkierungen auf dem Verpackungsetikett. Die zweite Phase der anfänglichen Verifizierung muss
von der zugelassenen Servicebehörde des Vertragshändlers innerhalb der EU oder durch nationale Behörden
für Maße u. Gewichte durchgeführt werden.
Die erste Phase der anfänglichen Verifizierung wurde am Arbeitsort des Herstellers durchgeführt. Sie umfasst
alle Tests gemäß dem verabschiedeten europäischen Standard EN 45501:1992, Absatz 8.2.2.
Falls der Gültigkeitszeitraum der Verifizierung durch nationale Vorschriften eingeschränkt wird, muss der
Benutzer des Wägeinstruments die Neuverifizierungsfrist streng einhalten und die entsprechenden Behörden für
Maße und Gewichte informieren.

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