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WICHTIGE HINWEISE
Sehr geehrte/r Verbraucher/in, wir vertrauen darauf, dass das von
Ihnen gekauften Gerät zu Ihrer Zufriedenheit zuverlässig funktionieren
wird. Wir machen Sie doch auf die folgenden wichtigen Hinweise
aufmerksam.
1)
Die
Garantierechte
können
Gebrauchsguts geltend gemacht werden, vorausgesetzt, dass er
als Verbraucher gilt.
Wenn der Verbraucher den Zahlungsbeleg des Kaufpreises vorzeigt,
soll der Vertragsabschluss als bewiesen betrachtet werden
möchten wir unsere Kunden darum bitten, den Zahlungsbeleg
aufzubewahren.
2)
Wir bitten Sie, die Gebrauchsanleitung vor der Inbetriebnahme
des Geräts unbedingt zu lesen.
3)
Wir bitten Sie, die Daten bezüglich des Verkäufers und des
Verkaufsorts des Produkts auf dem Garantieschein ausfüllen zu
lassen (Name und Adresse des Verkäufers, Seriennummer,
Kaufdatum).
4)
Dieses Gerät darf ausschließlich in privaten Haushalten, für
Haushaltszwecke verwendet werden, soweit in der Gebrauchs-
oder Betriebsanleitung, in dem Benutzerhandbuch oder anderen
Dokument nicht anders angegeben ist.
5)
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Übergabe des
Gebrauchsguts an den Verbraucher oder bei einem Produkt mit
Verpflichtung
zur
Inbetriebsetzung
Inbetriebsetzung.
6)
Die Ansprüche aus der Garantie können mit dem Garantieschein
geltend gemacht werden.
7)
Für die Garantieverpflichtung haftet der Händler.
8)
Der Verbraucher kann seinen Anspruch auf Reparatur auch
unmittelbar bei dem Service-Dienstleister (Werkstatt), welcher
von dem Händler auf dem Garantieschein angegeben wurde,
geltend machen.
9)
Im Fall vom Mangel soll das Gerät in den auf dem Garantieschein
angegebenen Werkstatt oder einen der Werkstätten gebracht
oder an ihnen per Post, wenn die Produktart es erlangt, mit dem
Aufkleber „Zerbrechlich", samt Garantieschein geschickt werden.
Übernahme des Geräts mit Zahlung bei Lieferung ist bei den
Werkstätten nicht möglich!
10)
Gebrauchsgüter mit festem Anschluss oder mit einem Gewicht
von mehr als 10 kg, welche mit öffentlichen Verkehrsmitteln
nicht als Handgepäck befördert werden dürfen, sollen, mit
Ausnahme der Fahrzeuge, am Ort des Betriebs repariert werden.
Wenn die Reparatur am Ort des Betriebs nicht durchgeführt
werden kann, dann hat der Händler für die Demontage und
Montage, weiterhin für die Beförderung und Zurückbeförderung
zu sorgen.
11)
Ansprüche aus der Garantie können in folgenden Fällen nicht
geltend gemacht werden:
a.
Bei Mängeln aus nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch,
mangelhafter oder unsachgemäßer Bedienung, unangemessener
Lagerung, Wetterschaden oder aus irgendeinem nicht aus
Produktfehler ergebenden Mangel.
b.
Bei Instandhaltung-/Reinigungsarbeiten.
c.
Bei irgendeinem Eingriff auf dem Gebrauchsgut, der nicht
durch dem auf dem Garantieschein angegebenen Werkstatt
durchgeführt wurde.
d.
Beim Verschleiß durch bestimmungsgemäßen Gebrauch der
Verschleißteile.
e.
Beim Bruch des Geräts und/oder eines Zubehörs dessen (z. B.
Fernbediener usw.).
f.
Bei Produkten zur Car-HiFi-Anlagen, sofern die Car-HiFi-
Anlage (Autoradio, Auto-Kassettenrekorder, CD-Player fürs
Autoradio, CD-Wechsler, Verstärker, Equalizer usw.) nicht in
einem Fachwerkstatt eingebaut wurde.
von
dem
Eigentümer
des
. Deshalb
mit
dem
Tag
der
12)
Die gasbetriebene und Split-Klimaanlage, bzw. die dreiphasigen
Geräte (Geräte ohne Stecker) sollen in Betrieb gesetzt werden,
die Garantie ist nur dann gültig, wenn die Inbetriebsetzung von
einem
auf
dem
Garantieschein
durchgeführt wurde.
13)
Die Inbetriebsetzung und Einstellung des Geräts gehören nicht im
Geltungsbereich der Reparatur im Rahmen der Garantieverpflichtung,
diese werden von der Werkstatt durch Bestellung des Kunden gegen
Entgelt durchgeführt, auch wenn das Produkt von einer bestimmten
Werkstatt obligatorisch in Betrieb gesetzt werden soll (Split-
Klimaanlage und gasbetriebene Anlage) und auch wenn der Werkstatt
nicht zur Inbetriebsetzung verpflichtet ist, aber der Kunde diese
bestellt hat.
14)
Eine andauernde Lagerung unter unangemessenen Umständen kann
die Verschlechterung des technischen Zustands des Gebrauchsguts
verursachen. In diesem Fall soll das Gerät vor der Inbetriebsetzung
um sicheren Betrieb überprüft werden.
Die Überprüfungskosten gehören auch nicht im Geltungsbereich der
Garantieverpflichtung.
15)
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers werden durch die Garantie
nicht berührt.
16)
Der Verbraucher kann einen Anspruch auf Gewährleistung gegen den
Händler geltend machen so, dass wenn er den Zahlungsbeleg des
Kaufpreises vorzeigt, soll der Vertrag als abgeschlossen betrachtet
werden. Deshalb machen wir unsere Kunden aufmerksam, die
Rechnung/den Kassenbeleg aufzubewahren, damit der Abschluss des
Verbrauchervertrags ohne Zweifel beweist werden kann.
ACHTUNG!
Beachten Sie die Umwelt! Das abgenutzte Gerät darf nicht
zusammen mit anderen Hausabfällen entsorgt werden, da
es auf Umwelt und Gesundheit schwer schädliche
Auswirkungen haben kann. Wir bitten Sie, das Produkt am
Ende der Standzeit bei der an Ihrem Wohnort zuständigen
Sammelstelle abzugeben, welche sich auf Einsammlung
oder umweltgerechte Entsorgung von Elektrogeräten
spezialisiert hat. Bitte vor der Abgabe bei der Sammelstelle
das Netzkabel vom Produkt am Stumpf abzuschneiden (und
vergessen Sie nicht, auch das Kabel abzugeben, da es auch
als Elektroschrott gilt!)
Importeur und Händler in der EU:
Electro Solution Hungary Kft. – H-1092 Budapest, Ferenc körút 44. fsz 6.
Zentrale Markenservice:
FIXIT S.A., Nad Serafa Str. 56A, 30-864 Krakow, Poland
https://rma.fixit-service.com
angegebenen
Werkstatt