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Knecht A400 Betriebsanleitung Seite 11

Schärfmaschine

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2.
Sicherheit
• Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport, Inbetriebnahme,
Bedienung, Wartung und Instandsetzung der Schärfmaschine,
• eigenmächtige bauliche Veränderungen der Schärfmaschine,
• eigenmächtiges Verändern z.B. der Antriebsverhältnisse (Leistung und Drehzahl) und
• mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiß unterliegen, sowie
• Verwendung von nicht zugelassenen Ersatz- und Verschleißteilen.
Nur original Ersatz- und Verschleißteile verwenden. Bei fremdbezogenen Teilen ist nicht gewähr-
leistet, dass sie beanspruchungs- und sicherheitsgerecht konstruiert und gefertigt sind.
2.4
Sicherheitsvorschriften
2.4.1
Organisatorische Maßnahmen
Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen.
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für wiederkehrende
Wartungsarbeiten sind einzuhalten!
2.4.2
Schutzvorrichtungen
Vor jeder Inbetriebnahme der Schärfmaschine müssen alle Schutzvorrichtungen sachgerecht
angebracht und funktionsfähig sein.
Schutzvorrichtungen dürfen nur nach Stillstand und nach Absicherung gegen erneute In betrieb-
nahme der Schärfmaschine entfernt werden.
Bei der Montage von Ersatzteilen sind die Schutzvorrichtungen durch den Betreiber vor schrifts-
mäßig anzubringen.
2.4.3
Informelle Sicherheitsmaßnahmen
Die Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort der Schärfmaschine aufzubewahren. Ergänzend
zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen sowie die örtlichen Regelungen zur Unfall-
verhütung bereitzustellen und zu beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Schärfmaschine müssen vollzählig und in gut
lesbarem Zustand sein.
2.4.4
Personalauswahl, Personalqualifikation
Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf an der Schärfmaschine arbeiten. Gesetzlich
zulässiges Mindestalter beachten!
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