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Knecht A400 Betriebsanleitung Seite 10

Schärfmaschine

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2.
Sicherheit
Die Schärfmaschine ist nur zu benutzen
• für die bestimmungsgemäße Verwendung und
• in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand.
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend zu beseitigen.
2.1.5
Störungen
Treten an der Schärfmaschine sicherheitsrelevante Störungen auf oder lässt das Bear beit ungs-
verhalten auf solche schließen, ist die Schärfmaschine sofort stillzu setzen, und zwar so lange,
bis die Störung gefunden und beseitigt ist.
Störungen nur durch autorisiertes Fachpersonal beheben lassen.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Schärfmaschine ist ausschließlich zum Schärfen von Sichelmessern bis zu einer Größe von
maximal 1000 mm geeignet.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt nicht als bestimmungsgemäß. Für
hieraus entstehende Schäden haftet die Firma KNECHT Maschinenbau GmbH nicht. Das Risiko
trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten aller Hinweise in der
Be triebs anleitung.
ACHTUNG
2.3
Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen,
wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
• nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Schärfmaschine,
• unsachgemäßes Transportieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten der Schärfmaschine,
• Betreiben der Schärfmaschine bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungs gemäß
angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen,
Ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
der Schärfmaschine liegt z.B. vor, wenn:
• Vorrichtungen nicht ordnungsgemäß
befestigt sind.
• Andere Schneidwerkzeuge als oben
genannt geschliffen werden.
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