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Garantiebestimmungen Und Gewährleistung - stema BASIC ST Betriebsanleitung

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8. Garantiebestimmungen und Gewährleistung
Garantiebestimmungen
Unsere Produkte werden mit größter Sorg-
falt und nach dem neuesten Stand der
Technik hergestellt. Sollten dennoch einmal
Mängel auftreten, geben wir die folgende
Garantie:
a) Innerhalb des Garantiezeitraumes wird
mangelhafte Ware in einer angemessenen
Frist nachgebessert oder ersetzt. Die Form
der Garantieleistung bestimmt der Garant
nach eigenem Ermessen.
b) Die Garantie bezieht sich auf Material-,
Verarbeitungs- und Konstruktionsfehler und
wird ausschließlich für Originalteile in Ori-
ginalausführung der STEMA Metalleicht-
bau GmbH und deren Lieferanten bzw. bei
Zubehörteilen ausschließlich in Kombina-
tion mit Anhängern aus unserer Fertigung
zugesichert.
Schäden, welche durch Überlastung,
unsachgemäße Be handlung, sowie
im Zuge des Einsatzes entgegen
der Bedienungsanleitung auftreten,
fallen nicht unter die Garantie-
pflicht.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Kugel-
lampen, Sofitten und Rückstrahler.
Schäden durch Verschleiß, Nutzungsmerk-
male und natürliche Alterung stellen keinen
Gewährleistung
a) Tritt die STEMA Metalleichtbau GmbH
gegenüber dem Endverbraucher als Ver-
käufer auf, leistet sie Gewähr im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen soweit im
Rahmen der AGB´s (aktuelle Version unter
www.stema.de einsehbar) hiervon keine
abweichenden Regelungen getroffen wurden.
b) Die STEMA Ersatzteile / Zubehör sind
speziell für unsere Produkte entwickelt wor-
den. Wir machen ausdrücklich darauf auf-
merksam, dass Teile, welche von uns nicht
gefertigt oder geliefert wurden, auch von
uns nicht geprüft und freigegeben sind. Der
Einbau und / oder die Verwendung solcher
Teile kann daher unter Umständen kon-
struktiv vorgegebene Eigenschaften Ihres
STEMA Anhängers negativ beeinflussen. Für
Schäden, die durch die Verwendung von
nicht Original STEMA Teilen entstehen, ist
jegliche Haftung ausgeschlossen. Bis dahin
Mangel im Sinne der Garantie dar.
c) Die Garantieleistungen für unsere Erzeug-
nisse werden für den Zeitraum von 24
Monaten ab Liefertag an den Verkäufer/
Vertragspartner
gewährt.
Dieser
z. B. mittels Lieferschein, Kaufvertrag, Kas-
senbon oder ggf. dem ausgefüllten Garan-
tieschein nachgewiesen werden.
d) Für PKW Anhänger mit Brems-
anlage ist der Nachweis (Service-
handbuch, Achshersteller) der vom
Achshersteller
vorgeschriebenen
Werkstattintervallwartung zur Auf-
rechterhaltung der Garantieansprü-
che Voraussetzung.
e) Jegliche sich durch die Garantieerklärung
ergebenden Ansprüche des Endverbrau-
chers erlöschen, sofern dieser eigenmäch-
tige Veränderungen und Eingriffe am Pkw-
Anhänger vornimmt oder vornehmen lässt,
bzw. Reparaturen vornimmt oder vornehmen
lässt, ohne dass dazu vom Vertragspartner
und der STEMA Metalleichtbau GmbH eine
Zustimmung erteilt worden ist. Reparaturen
verlängern den Garantiezeitraum nicht.
f) Die Garantie umfasst nicht den Ersatz
sonstiger Schäden (z. B. durch den Funkti-
onsausfall bedingt vergeblich aufgewandte
Arbeitslöhne, entgangene Nutzungsvorteile
oder entgangener Gewinn und der gleichen
geltende Gewährleistungsansprüche können
erlöschen.
c) Ihr STEMA Anhänger darf nur von Per-
sonen genutzt, gewartet und instandgesetzt
werden, die mit den erforderlichen Verfah-
rensweisen vertraut bzw. über die jeweiligen
Gefahren bei der Benutzung unterrichtet
worden sind.
d) Die Gewährleistung für Anhänger und
deren Zubehörteile erstreckt sich auf Män-
gel, welche nicht auf Verschleiß, fahrlässige
oder unsachgemäße Behandlung, Unfall,
mangelhafte Wartung sowie unsachgemäße
Bedienung zurückzuführen sind.
mehr) sowie der Kosten für Wartungsmaß-
nahmen.
g) Die Garantie gilt nur innerhalb der
kann
Bundesrepublik Deutschland.
Voraussetzung für die Garantie-
gewährung ist die Einhaltung der
nachfolgenden Verfahrensweise :
h) Mängel sind unverzüglich dem
Vertragspartner anzuzeigen.
i) der Garant ist durch den Ver-
tragspartner oder Endverbraucher
schriftlich
zur
aufzufordern.
Sonstiges
j) Gewährleistungsansprüche des Endver-
brauchers gegenüber dem Vertragspartner
werden von der Garantie nicht berührt.
k) Bindende Erklärungen im Zusammenhang
mit der Garantie gibt ausschließlich die
STEMA Metalleichtbau GmbH ab.
l) Die Haftung für nur leichte Fahrlässigkeit
ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erfasst nicht die
Kosten für erforderlicher Wartungsmaß-
nahmen.
Gewährleistungsansprüche des Kunden
erlöschen:
... bei Verschleiß.
... bei Schäden, welche durch den Kunden
nicht rechtzeitig angezeigt wurden.
... wenn das Produkt unsachgemäß genutzt
oder überbeansprucht wurde.
... wenn das Produkt von einer nichtau-
torisierten Person instandgesetzt oder
gewartet wurde.
... bei Einbau / Anbau von nicht genehmig-
ten Teilen sowie der nichtgenehmigten
Veränderung des Gegenstandes.
... bei Nichtbeachtung unserer Pflege-,
Wartungs- und Bedienhinweise.
Mängelbeseitigung
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