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Viii: Garantie; Entsorgung - Bresser ETD-101 Bedienungsanleitung

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VIII: GaRaNTIE

Die reguläre Garantiezeit beträgt 2 Jahre und beginnt am Tag
des Kaufs. Um von einer verlängerten, freiwilligen Garantiezeit
wie auf dem Geschenkkarton angegeben zu profitieren, ist eine
Registrierung auf unserer Website erforderlich.
Die vollständigen Garantiebedingungen sowie Informationen
zu Garantiezeitverlängerung und Serviceleistungen können Sie
unter www.bresser.de/garantiebedingungen einsehen.
Sie wünschen eine ausführliche Anleitung zu diesem Produkt
in einer bestimmten Sprache? Dann besuchen Sie unsere
Website über nachfolgenden Link (QR Code) für verfügbare
Versionen.
www.bresser.de/5806100
Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an die Adresse
manuals@bresser.de schicken oder eine Nachricht unter
+49 (0) 28 72 – 80 74-220* hinterlassen. Bitte geben Sie stets
Ihren Namen, Ihre genaue Adresse, eine gültige Telefon-
nummer und E-Mail-Adresse sowie die Artikelnummer und
-bezeichnung an.
*Lokale Rufnummer in Deutschland (Die Höhe der Gebühren je Telefonat ist
abhängig vom Tarif Ihres Telefonanbieters); Anrufe aus dem Ausland sind mit
höheren Kosten verbunden.

ENTsORGuNG

Entsorgen Sie die Verpackungsmaterialien sorten-
rein. Informationen zur ordnungsgemäßen Entsor-
gung erhalten Sie beim kommunalen Entsorgungsdienstleister
oder Umweltamt.
Werfen Sie Elektrogeräte nicht in den Hausmüll!
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte und deren Umsetzung in nationales
Recht müssen verbrauchte Elektrogeräte getrennt gesammelt
und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt wer-
den.
Entladene Altbatterien und Akkus müssen vom Verbraucher
in Batteriesammelgefäßen entsorgt werden. Informationen
zur Entsorgung alter Geräte oder Batterien, die nach dem
01.06.2006 produziert wurden, erfahren Sie beim kommunalen
Entsorgungsdienstleister oder Umweltamt.
Beachten Sie bitte bei der Entsorgung des Geräts die aktuellen
gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zur fachgerechten
Entsorgung erhalten Sie bei den kommunalen Entsorgungs-
dienstleistern oder dem Umweltamt.
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