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Bosch Junkers SUPRAPUR KBR 15-60 D 23 Planungsheft Seite 17

Bodenstehende gaskessel brennwert

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Planungshinweise
Wassermangelsicherung
Heizungsanlagen nach DIN 4751 Teil 2 sind mit einer bau-
teilgeprüften Wassermangelsicherung (z.B. WMS 1) aus-
zurüsten. Ersatzweise können auch bauteilgeprüfte Druck-
begrenzer oder Strömungswächter eingesetzt werden.
Aufgrund der Typprüfung kann bei den Kesseln auf eine
Wassermangelsicherung verzichtet werden.
Erwärmung von Isolation, Wärmetauscher und der
Abgaswege wird bei Trockenlauf durch den Sicherheits-
temperaturbegrenzer verhindert. Es erfolgt eine Begren-
zerabschaltung.
Kesselkreispumpe(n)
Zur Vermeidung von Übertemperaturabschaltung ist ggf.
eine Kesselkreispumpe von min. 30% des Kesselnenn-
durchflußes vorzusehen.
Sie kann entfallen, wenn diese Mindestanforderung mit
Sicherheit von der Speicherladepumpe oder je nach
Anlagenschema von der Heizungsumwälzpumpe über-
nommen werden kann.
Bei Kaskaden-Anlagen empfehlen wir pro Kessel eine
Kesselkreispumpe zu installieren und Anlagetyp 1 zu
programmieren.
Nach § 12 der Energieeinsparverordnung EnEV ist ab
einer Kesselleistung über 25 kW eine geregelte Pumpe
erforderlich. Ausgenommen davon sind Anlagen mit
konstanten Volumenströmen.
Empfehlung für Fußbodenheizung
Durch Sauerstoffeinbruch an nicht diffusionsdichten
Kunststoffrohren kann es zur heizwasserseitigen Korro-
sion von Anlagenteilen aus Stahl (Rohre, Speicherheiz-
schlange, usw.) kommen. Zur Vermeidung von damit
verbundener Kesselverschlammung durch Korrosions-
produkte und Schädigung des Kessels durch lokale
thermische Überlastung wird empfohlen, das Fußboden-
Heizungsnetz und den Kesselkreislauf über einen
Wärmetauscher hydraulisch zu trennen.
Bei Verwendung von Inhibitoren muß die Konzentration im
Heizungswasser exakt nach den Angaben des Herstellers
eingehalten und turnusgemäß überwacht werden.
Ausdehnungsgefäß
Geschlossene Anlagen nach DIN 4751 Bl. 2 sind mit
einem bauteilgeprüften Ausdehnungsgefäß für einen
Betriebsdruck von mindestens 3 bar auszurüsten. Die
Sicherheitsleitung zum Ausdehnungsgefäß muß minde-
stens in NW 20 (lichte Weite) ausgeführt sein.
Unzulässige
DIN 4751 Bl. 2 Ziffer 6.3 beachten!
Das Ausdehnungsgefäß ist in seiner Kapazität nach den
Unterlagen und Richtlinien der Hersteller, sowohl bei
Anlagen nach DIN 4751 Bl. 2 als auch nach Bl. 1 aus-
zuwählen.
Zu klein dimensionierte Ausdehnungsgefäße können zu
Sauerstoffeinbruch in das Heizungsnetz und damit zu
Korrosionsschäden und Betriebsstörungen führen.
Eine ausreichende Wasservorlage von 1 bis 2% des
Anlageninhaltes ist einzuplanen.
Sicherheitsventil
Wärmeerzeuger in geschlossenen Heizungsanlagen
nach DIN 4751 Bl. 2 müssen mit wenigstens einem
bauteilgeprüften Sicherheitsventil ausgerüstet sein, das
den Anforderungen der SR-Sicherheitsventile
Teil 2 und in seiner Abblaseleistung mindestens der
Nennwärmeleistung des Wärmeerzeugers entspricht.
Das Sicherheitsventil muß innerhalb des Heizraumes
gut zugänglich und beobachtbar angeordnet werden.
Die Montage ist an der höchsten Stelle des Kessels,
bzw. im Vorlauf, in unmittelbarer Nähe des Wärmeer-
zeugers vorzunehmen. Personen dürfen durch das
Abblasen des Sicherheitsventils nicht gefährdet wer-
den. Die Verbindungsleitung zum Sicherheitsventil ist
entsprechend der Abblaseleistung des Sicherheits-
ventils zu wählen:
– 50 bis 100 kW
– 100 bis 200 kW
Je Kessel ist ein Sicherheitventil notwendig.
Wasserstand- bzw. Druckanzeige
Die Gesamtanlage ist mit einem gut sichtbaren
Anzeigeinstrument zu versehen.
– nach DIN 4751 Bl. 1: Wasserstandshöhenanzeiger
– nach DIN 4751 Bl. 2: Manometer mit Markierung für
den Mindestbetriebsdruck der Anlage und den An-
sprechdruck des Sicherheitsventils. Der Anzeige-
bereich muß den Prüfdruck des Wärmeerzeugers
erfassen.
Sicherheitseinrichtungen
DN20
DN25
17

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