BDC 1330
2.6 Sicherheits - Nullstellung
Definition:
Definierter Zustand der Filteranlage, in dem keine gefährlichen
Bewegungen von der Filteranlage ausgehen können.
Anlage in Sicherheits - Nullstellung bringen:
Filter ausschalten.
Stillstand der Antriebe abwarten.
Netzstecker ziehen.
2.7 Besondere Gefahrenpunkte an der Anlage
Jede Maschine kann, falls sie nicht vorschriftsmässig benutzt
wird, gefährlich für Bedienungs-, Einricht-, und Servicepersonal
sein. Für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beim
Betrieb
und
Schutzeinrichtungen bzw. die Bereitstellung entsprechender
Sicherheitseinrichtungen ist der Betreiber verantwortlich!
Sicherheitsvorschriften
die
Instandhaltung
Betriebsanleitung
der
mitgelieferten
9