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Organisatorische Massnahmen - Blastrac BDC 1330 Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Betriebsanleitung
Sicherheitsvorschriften

2.2 Organisatorische Massnahmen

Die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort der Filteranlage
griffbereit aufbewahren!
Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzliche und
sonstige verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz beachten und anweisen!
Derartige Pflichten können auch z.B. den Umgang mit Gefahrstoffen
oder das Bereitstellen/Tragen persönlicher Schutzausrüstungen und
die Beachtung strassenverkehrsrechtlicher Regelungen betreffen.
Die Betriebsanleitung muss um Anweisungen einschliesslich
Aufsichts- und Meldepflichten zur Berücksichtigung betrieblicher
Besonderheiten,
Arbeitsabläufen, eingesetztem Personal ergänzt werden.
Das mit Tätigkeiten an der Filteranlage beauftragte Personal
muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung und hier besonders
das Kapitel Sicherheitshinweise gelesen haben. Während des
Arbeitseinsatzes ist es zu spät. Dies gilt in besonderem Masse für
nur gelegentlich, z.B. beim Rüsten, Warten, an der Filteranlage
tätig werdendes Personal.
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahrenbewusstes
Arbeiten des Personals unter Beachtung der Betriebsanleitung
kontrollieren.
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose Kleidung oder
Schmuck einschliesslich Ringe tragen. Es besteht Verletzungsgefahr
z.B. durch Hängenbleiben oder Einziehen.
Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert, persönliche
Schutzausrüstung benutzen! Alle Sicherheits- und Gefahren-
hinweise an der Filteranlage beachten!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an/auf der Filteranlage
vollzählig und in lesbarem Zustand halten!
4
z.B.
hinsichtlich
BDC 1330
Arbeitsorganisation,

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