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Technischer Zustand; Bedienpersonal; Abbildung 13: Taster Zur Quittierung Der Sicherheitsüberwachung Am Schaltschrank - Technoteam Rigo801 Betriebsanleitung

Nahfeldgoniophotometer
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Betriebsanleitung RiGO801 1500, 1800, 2000
Abbildung 13: Taster zur Quittierung der Sicherheitsüberwachung am Schaltschrank

5.4 Technischer Zustand

Die Anlage wurde unter Berücksichtigung von Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Ar-
beitsunfällen nach den geltenden Vorschriften ausgelegt.
Das Einrichten, Bedienen und Instandhalten darf nur von eingewiesenem Fachpersonal durch-
geführt werden.
Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen sind verboten.
Folgendes ist zu beachten:
 Um Gefährdungen zu vermeiden und eine optimale Leistung zu sichern, dürfen an der
Anlage weder Veränderungen noch Umbauten vorgenommen werden.
 Der Betreiber ist verpflichtet, die Anlage nur in einwandfreien, betriebssicheren Zustand
zu betreiben. Der technische Zustand muss jederzeit den gesetzlichen Anforderungen
und Vorschriften entsprechen.
 Die Anlage ist vor jedem Einsatz auf Beschädigungen und ordnungsgemäßen Zustand
zu überprüfen.
 Eintretende Veränderungen an der Anlage, die die Sicherheit beeinflussen, müssen vom
Bedienpersonal sofort an den Betreiber gemeldet werden.
 Die Anlagenkomponenten dürfen ausschließlich an die dafür vorgesehenen und konzi-
pierten Versorgungsleitungen angeschlossen werden.
 Alle Sicherheitseinrichtungen und Verriegelungen müssen gut zugänglich sein und regel-
mäßig auf einwandfreie Funktion geprüft werden.

5.5 Bedienpersonal

Vor Beginn aller Tätigkeiten muss jegliches Bedienpersonal mit den Gefahren der Anlage
vertraut gemacht worden sein.
Von der Anlage können hohe Unfall- und Verletzungsgefahren ausgehen, wenn sie von nicht
ausgebildetem Personal bedient werden.
Der Betreiber der Anlage ist für die Einweisung in die Bedienung und für die regelmäßigen
ordnungsgemäßen Arbeitsschutzbelehrungen sämtlicher Bedienkräfte verantwortlich. Die er-
folgte Belehrung ist mit Unterschrift zu bestätigen.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder in Ausbildung befindliches Personal
darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Anlage arbeiten.
Die Betriebsanleitung muss an der Anlage vorhanden sein. Jede Person, die beauftragt ist,
die Anlage in Betrieb zu nehmen, zu bedienen oder zu warten, muss die komplette Betriebs-
anleitung gelesen und verstanden haben.
Letztlich verantwortlich für einen unfallfreien Betrieb ist der Betreiber der Anlage oder das
von ihm autorisierte Bedienpersonal.
An der Anlage darf nur eingewiesenes, ausreichend qualifiziertes, geschultes und dazu be-
auftragtes Personal arbeiten.
TechnoTeam Bildverarbeitung GmbH
06.08.2020 - V.04
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