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syr STS 5 Montage, Bedienung Und Wartung Seite 5

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2.5. Sorgfaltspfl icht des Betreibers
Die Sicherheitstrennstation wurde unter Berücksichtigung einer Risikobeurteilung und nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden
harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifi kationen konstruiert und gebaut. Das Produkt entspricht damit dem Stand der
Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit. Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden,
wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspfl icht des Betreibers, diese Maßnahmen zu planen
und ihre Ausführung zu kontrollieren. Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass
• Die Sicherheitstrennstation nur bestimmungsgemäß verwendet wird.
• Die Sicherheitstrennstation nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird.
• diese Anleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort der Sicherheitstrennstation zur Verfügung steht.
• nur ausreichend qualifi ziertes und autorisiertes Personal die Sicherheitstrennstation montiert, in Betrieb nimmt, instand hält und
Wartungen durchführt.
• dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die Anleitung
und insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise gelesen und verstanden hat.
• keine an der Sicherheitstrennstation angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise entfernt werden und alle leserlich bleiben.
• in einer Gefährdungsbeurteilung (im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes § 5) die weiteren Gefahren ermittelt wer-den, die sich durch die
speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort der Sicherheitstrennstation ergeben.
• in einer Betriebsanweisung (im Sinne der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung § 6) alle weiteren Anweisungen und Sicherheitshinweise
zusammengefasst werden, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben.
• die Kanalabführung ausreichend bemessen ist.
2.6. Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
• Umbauarbeiten oder Veränderungen der Sicherheitstrennstation sind nur nach Zustimmung des Herstellers zulässig.
• Ausschließlich Originalteile oder vom Hersteller genehmigte Teile verwenden. Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen aufheben.
• Arbeiten an der Anlage nur im Stillstand ausführen.
• Anlagenaggregate müssen Umgebungstemperatur angenommen haben.
• Sicherheits- und Schutzeinrichtungen unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten wieder anbringen bzw. in Funktion setzen. Vor Wieder-
inbetriebnahme die aufgeführten Punkte für die Inbetriebnahme beachten.
• Unbefugte Personen (z. B. Kinder) von der Sicherheitstrennstation fernhalten.
2.7. Anforderungen an das Bedienpersonal
Die Sicherheitstrennstation darf nur von Personen montiert, in Betrieb genommen, instandgehalten und außer Betrieb genommen werden,
die dafür ausgebildet, eingewiesen und befugt sind. Gegebenenfalls kann die Schulung durch Beauftragung des Herstellers/Lieferanten
durch den Betreiber erfolgen. Schulungen an der Sicherheitstrennstation dürfen nur unter Aufsicht von technischem Fachpersonal durch-
geführt werden. Die jeweiligen Befugnisse des Perso-nals sind vom Betreiber in Form einer Betriebsanweisung klar festzulegen. Darüber
hinaus sind für folgende Tätigkeiten besondere Qualifi kationen erforderlich:
• Arbeiten an der elektrischen Ausstattung dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
• Montage-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von qualifi ziertem Fachpersonal ausgeführt werden.
Die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sind zu beachten
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