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BRENNSTOFFE

Pellets entsprechend ÖNORM M7135 bzw. Swisspellet und DINplus. Der
Durchmesser der Pellets muss 6mm sein!
Der maximal zulässige Feinanteil im Brennstofflager darf 8% des gelagerten
Brennstoffvolumens nicht überschreiten (ermittelt mit Lochsieb - Lochdurchmesser
5mm)!
Fremdkörper, wie Steine oder Metallteile, dürfen nicht in die Anlage
eingebracht werden!
Bei Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Garantie- bzw.
Gewährleistungsanspruch.
Bei Verfeuerung von nicht geeigneten Brennstoffen ist mit einer unkontrollierten
Verbrennung zu rechnen. Betriebsstörungen und Folgeschäden sind wahrscheinlich.
Mögliche Folgeschäden:
Beschädigung der thermodynamischen Brennkammer, der Lambdasonde, des
Rauchgasfühlers des Brennkammertemperaturfühlers durch aggressive
Ablagerungen im Kessel
Versottung bzw. Korrosionsbildung im Füllraum durch Schwitzwasserbildung infolge
zu feuchten Brennstoffes.
Rauchgasaustritt an den Luftzuführungsöffnungen durch unkontrollierte Verbrennung
(Verpuffungen).
Betriebsanleitung pelletstar 10-60 BioControl Deutsch V 3.8
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