BRENNSTOFFE
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Pellets entsprechend ÖNORM M7135 bzw. Swisspellet und DINplus. Der
Durchmesser der Pellets muss 6mm sein!
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Der maximal zulässige Feinanteil im Brennstofflager darf 8% des gelagerten
Brennstoffvolumens nicht überschreiten (ermittelt mit Lochsieb - Lochdurchmesser
5mm)!
Fremdkörper, wie Steine oder Metallteile, dürfen nicht in die Anlage
eingebracht werden!
Bei Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Garantie- bzw.
Gewährleistungsanspruch.
Bei Verfeuerung von nicht geeigneten Brennstoffen ist mit einer unkontrollierten
Verbrennung zu rechnen. Betriebsstörungen und Folgeschäden sind wahrscheinlich.
Mögliche Folgeschäden:
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Beschädigung der thermodynamischen Brennkammer, der Lambdasonde, des
Rauchgasfühlers des Brennkammertemperaturfühlers durch aggressive
Ablagerungen im Kessel
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Versottung bzw. Korrosionsbildung im Füllraum durch Schwitzwasserbildung infolge
zu feuchten Brennstoffes.
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Rauchgasaustritt an den Luftzuführungsöffnungen durch unkontrollierte Verbrennung
(Verpuffungen).
Betriebsanleitung pelletstar 10-60 BioControl Deutsch V 3.8
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