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Garantie-Urkunde - Siemens Gigaset A340 Bedienungsanleitung

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Nevada.book Seite 16 Mittwoch, 14. Januar 2004 2:40 14
A340 / dt / A31008-A340-B100-1-19 / Appendix.fm / 14.01.2004

Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Material-
fehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Siemens
nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos aus-
getauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt diese
Haltbarkeitsgarantie für 6 Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung
und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbü-
cher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls von
der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind inner-
halb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Siemens
zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin
ist die Siemens Aktiengesellschaft, Schlavenhorst 88, D-46395 Bocholt.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlos-
sen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Ver-
lust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Informa-
tionen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht,
soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vor-
satzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens-
ersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahr-
lässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den Austausch
oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens wird den Kunden hierüber vorab
informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an den Siemens-Telefonservice. Die
Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
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