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Endbenutzervereinbarung (Eula) - Toshiba TS608 Benutzerhandbuch

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TOSHIBA CORPORATION
WICHTIGER HINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESE HINWEISE VOR DER
BENUTZUNG DES MOBILTELEFONS
MIT DER NUTZUNG JEGLICHER, MIT DIESEM TELEFON
MITGELIEFERTEN SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE DIE
BESTIMMUNGEN DIESER ENDBENUTZERVEREINBARUNG (EULA).
WENN SIE DIE BESTIMMUNGEN DIESER
ENDBENUTZERVEREINBARUNG ABLEHNEN BZW. DIESEN NICHT
ZUSTIMMEN, VERSUCHEN SIE NICHT, DIE MITGELIEFERTE
SOFTWARE ZU VERWENDEN.

Endbenutzervereinbarung (EULA)

Diese Endbenutzervereinbarung (EULA) ist ein rechtlich bindender
Vertrag zwischen Ihnen („Benutzer") und der TOSHIBA CORPORATION
(„Toshiba") bezüglich der urheberrechtlich geschützten Software, die auf
dem ausgelieferten Toshiba 2.5G-Mobiltelefon („Telefon") installiert ist.
Die Verwendung oder Verfügung der auf dem Telefon installierten
Software sowie der zugehörigen Dokumentation („Software") bedeutet,
dass Sie diese Bestimmungen akzeptieren, es sei denn, vom Anbieter der
Software des Telefons wurden gesonderte Bestimmungen ausgegeben.
Dann können zusätzliche oder andere Bedingungen gelten. Wenn Sie den
Bestimmungen dieser Endbenutzervereinbarung nicht zustimmen, dürfen
Sie die Software weder verwenden noch darüber verfügen.
1.
Lizenzvergabe. Toshiba überträgt Ihnen das persönliche, nicht
übertragbare und nicht exklusive Recht, die Software gemäß den
Bestimmungen dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung zu
verwenden. Die Abänderung, Anpassung, Übersetzung, Vermietung,
Vervielfältigung, Bereitstellung, Übertragung oder Weitergabe der
ganzen oder Teile der Software oder jeglicher hierin übertragenen
Rechte an andere Personen sowie die Entfernung jeglicher
Urheberrechtshinweise, Labels oder Kennzeichnungen in der
Software ist strengstens untersagt, sofern in dieser
Endbenutzerlizenzvereinbarung nicht ausdrücklich erlaubt.
Außerdem stimmen Sie hiermit zu, keine Derivate der Software
anzufertigen.
2.
Copyright. Die Software wird lizenziert, nicht gekauft. Sie sind damit
einverstanden, dass Ihnen keine Rechte am geistigen Eigentum der
Software übertragen werden. Sie stimmen ferner zu, dass das Recht
und vollständige Eigentum an der Software ausschließlich bei
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