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ORANIER Heiztechnik Bora 6 7940 01 Bedienungsanleitung Seite 37

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ORANIER – Werksgarantie
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in jedem Fall
die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Für unsere ORANIER-Geräte leisten wir unabhängig von den
Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag gegenüber
dem Endabnehmer unter den nachstehenden Bedingungen
Werksgarantie:
Die ORANIER- Garantie erstreckt sich auf die unentgeltliche
Instandsetzung des Gerätes bzw. der beanstandeten Teile.
Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur für solche Teile, die
Fehler im Werkstoff und in der Verarbeitung aufweisen. Über-
nommen werden dabei sämtliche direkten Lohn- und Material-
kosten, die zur Beseitigung dieses Mangels anfallen. Weiterge-
hende Ansprüche sind ausgeschlossen.
1.
Die Werksgarantie beträgt 24 Monate und beginnt mit dem
Zeitpunkt der Übergabe, der durch Rechnung oder Liefer-
schein nachzuweisen ist.
2.
Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktionsfehler,
die trotz vorschriftsmäßigen Anschluss, sachgemäßer Be-
handlung und Beachtung der gültigen ORANIER- Einbau-
vorschriften und Bedienungsanleitungen nachweisbar auf
Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind,
durch unseren Kundendienst beseitigt.
3.
Emaille- und Lackschäden werden nur dann von dieser
Werksgarantie erfasst, wenn sie innerhalb von 2 Wochen
nach Übergabe des ORANIER-Gerätes unserem Kunden-
dienst angezeigt werden. Transportschäden (diese müssen
entsprechend den Bedingungen des Transporteurs gegen
den Transporteur geltend gemacht werden) sowie Einstel-
lungs-, Einregulierungs- und Umstellarbeiten fallen nicht
unter diese Werksgarantie.
4.
Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlängert sich
die Garantiezeit weder für das ORANIER-Gerät noch für neu
eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile gehen in unser Ei-
gentum über.
5.
Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Reparatur
oder über einen Austausch des Gerätes entscheidet unser
Kundendienst nach billigem Ermessen. Soweit nicht anders
vereinbart, ist unsere Kundendienstzentrale zu benachrich-
tigen. Die Reparatur wird in der Regel am Aufstellungsort,
ausnahmsweise in der Kundendienstwerkstatt durchgeführt.
Zur Reparatur anstehende Geräte sind so zugänglich zu
machen, dass keine Beschädigungen an Möbeln, Bodenbe-
lag etc. entstehen können. Geräte die zum Einbau in einen
Heizmantel vorgesehen sind (z.B. Kaminofeneinsätze) sind
in den für die Reparatur erforderlichen Bereichen frei zu-
gänglich zu machen. Entscheidet sich unser Kundendienst,
für den Austausch eines solches Gerätes, ist der für den
Austausch nötige Zugriffsraum zugänglich zu machen.
6.
Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die
anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
7.
Die Garantie umfasst nicht den normalen Verschleiß, wie er
bei üblicher Nutzung des Gerätes entsteht. Normaler Ver-
schleiß kann sein:
-
Lackverfärbung durch thermische Belastung
-
Oberflächenveränderung der Glasscheibe, wie
z.B. Rußfahnen, angesinterte Aschepartikel
-
Verfärbungen der Feuerraumauskleidung
-
Verfärbungen an Stein- und Kachelverkleidungen
oder feine Risse in selbigen
-
Verschleiß an Tür- oder Scheibendichtungen
8. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Ge-
räten und deren Teile, die verursacht wurden
durch:
-
Äussere chemische oder physikalische Einwir-
kungen bei Transport Lagerung, Aufstellung und
Benutzung (z.B. Schäden durch Abschrecken mit
Wasser, überlaufende Speisen, Kondenswasser,
Überhitzung). Haarrissbildung bei emaillierten o-
der kachelglasierten Teilen ist kein Qualitätsman-
gel.
-
Falsche Größen- oder Leistungswahl
-
Nichtbeachtung der Aufstellungs- Und Bedie-
nungsanleitung, der jeweils geltenden baurecht-
lich allgemeinen und örtlichen Vorschriften der
zuständigen Behörden, Gas- und Elektizitätsver-
sorgungsunternehmen.
Mängel an den Abgasleitungen (Ofenrohr, unge-
nügender oder zu starker Schornsteizug), sowie
unsachgemäß ausgeführte Instandhaltungsarbei-
ten, insbesondere Vornahmen von Veränderun-
gen an den Geräten, deren Armaturen und Lei-
tungen.
-
Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit
Pellet, Holz oder Heizöl zu feuernden Geräten;
ungeeignete Gasbeschaffenheit und Gasdruck-
schwankungen bei Gasgeräten; ungewöhnlichen
Spannungsschwankungen gegenüber der Nenn-
spannung bei Elektrogeräten.
-
Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch
verursachte Überhitzung der Geräte, z.B. gerisse-
ne Glasscheiben, Risse im Korpus, Verzunderun-
gen, Verformung von Korpus oder einzelner Kom-
ponenten,
unsachgemäßer
Wartung, ungenügende Pflege, unzureichende
Reinigung der Geräte oder ihrer Teile; Verwen-
dung ungeeigneter Putzmittel (siehe Bedienungs-
anleitung).
-
Verschleiß der den Flammen unmittelbar ausge-
setzten Teilen aus Eisen , Vermiculite und Scha-
motte (z.B. Stahl- Guss- , Vermiculite- oder
Schamotteauskleidungen)
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden,
die durch die Geräte verursacht werden. Dazu gehören
auch Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungs-
produkte organischer Staubanteile hervorgerufen werden
und deren Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag auf
Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen niederschlagen
können.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere
Gewährleistung, dann hat der Endabnehmer für die Kosten
des Monteurbesuches und der Instandsetzung aufzukom-
men.
ORANIER- Heiztechnik GmbH
Weidenhäuser Str. 1 – 7
35075 Gladenbach
Darunter
fallen
auch
Handhabung
und
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