1.2 Normen
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DIN 4701
Heizungen; Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden.
Heizungsanlagenverordnung
DIN EN 303 Teil 5
Heizkessel für feste Brennstoffe, hand- und automatisch beschickte Feuerungen,
Nennwärmeleistung bis 300 kW – Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung
DIN 4759 Teil 1
Wärmeerzeugungsanlagen für mehrere Energiearten
DIN 12828
Heizungssysteme in Gebäuden, unbedingter Einbau eines geprüften Sicherheitsventils in den
Heizkreis
VDE – Bestimmungen
Heizraum Richtlinien bzw. Bauordnung der Länder (FeuVO).
Sicherheitsventile müssen bauteilgeprüft sein, ihre Abblase Leitung muss der größten
Nennwärmeleitung des Kessels entsprechen.
Bzgl. weiteren Einzelheiten ist die TRD 721 (Sicherheitsventile für Dampfkessel der Gruppe II) zu
beachten (auch bei Warmwasseranlagen!)
Zu beachten sind die baulichen Anforderungen an Heizräume und die für den jeweiligen
Aufstellungsort gültigen bauaufsichtlichen Vorschriften; in Deutschland besonders die
Feuerungsverordnung der Bundesländer.
1.3 Garantiebestimmungen
Der Einbau eines Zugbegrenzers ist Garantiebedingung!
Die Garantie für den Heizkessel SPK beträgt 24 Monate ab Einkaufdatum.
In Verbindung mit der NMT Rücklaufanhebung erhalten Sie auf den Kesselkörper 5 Jahre
Garantie.
Eine Einweisung des Betreibers in Aufbau, Funktion und Wirkungsweise durch den
Heizungsfachbetrieb ist zwingend erforderlich und gegebenenfalls nachzuweisen.
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