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4.3 Wartung

Gemäß DIN 4755 und DIN 4756 soll die Feuerungsanlage aus Gründen der Betriebsbereitschaft und
Wirtschaftlichkeit mindestens einmal pro Jahr durch einen Beauftragten der Installationsfirma oder
einen fachkundigen Wartungsdienst überprüft werden.
Dabei sind auch die Verbrennungswerte zu prüfen und ggf. nachzustellen. Es wird empfohlen, einen
entsprechenden Wartungsvertrag abzuschließen.
Eine genaue Aufstellung der zu wartenden Komponenten finden Sie in der Anlage.
Lassen Sie sich vom Betreiber in einem Abnahmeprotokoll schriftlich bestätigen, dass
- er in die Bedienung und Wartung der Anlage ausreichend eingewiesen wurde ,
- er die Einbau- und Bedienungsanleitung für den Kessel und die entsprechende Anleitung für die
Gesamtanlage erhalten hat,
- er über alle erforderlichen Informationen verfügt und mit der Anlage hinreichend vertraut ist.
Nach der Erstinbetriebnahme und weiteren Service- und Wartungsarbeiten ist ein Messprotokoll zu
erstellen.
Der in den Kessel eingebaute Sicherheitswärmetauscher (Einrichtung zur Abfuhr überschüssiger
Wärme) muss jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
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Diese Anleitung auch für:

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