14.2.1. Sichtprüfung der Anlage
Sichtprüfung: Feststellung, dass keine sichtbaren sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen.
WARNUNG
Gefahr durch betriebsbereiten Zustand der Anlage.
Befolgen Sie die Vorgehensweise wie im Kapitel "Wartungszustand herstellen" beschrieben.
Im Zuge der Sichtprüfung sind folgende Schritte auszuführen:
●
Prüfen, ob alle benötigten Rohrleitungsteile, Kabelverbindungen, sowie Schläuche an der Filteranlage
angeschlossen sind.
●
Stellen Sie sicher, daß alle Teile fest miteinander verbunden sind.
●
Prüfen Sie alle Verbindungsstellen der Filteranlage auf Staubaustritt.
●
Prüfen Sie alle metallischen Teile auf Korrosion bzw. Beschädigungen / Veränderung der Beschichtung.
●
Sichtprüfung der Kontroll-und Bedienungselemente sowie der außen verlaufenden Kabel auf
Beschädigungen.
14.2.2. Funktionsprüfung der Anlage
HINWEIS
Möglicher Materialschaden durch fehlerhaften Zustand der Anlage.
Führen Sie vor der Funktionsprüfung der Anlage eine Sichtprüfung durch, wie in den vorhergehenden
Kapiteln beschrieben.
Ebenso müssen die Arbeiten wie im Kapitel "Inbetriebnahme" beschrieben fertiggestellt sein.
Im Zuge der Funktionsprüfung sind folgende Schritte auszuführen:
●
Schalten Sie die Anlage ein.
●
Achten Sie auf Fremdgeräusche bzw. Schwingungen während des Anlagenbetriebes.
●
Eine Funktionsprüfung sollte auch immer mit angeschlossener / produzierender Bearbeitungsmaschine
durchgeführt werden. Es ist zu prüfen ob die Erfassung des Rauches bzw. Staubes ausreichend ist.
(Optische Prüfung).
14.2.3. Elektrische Prüfung der elektrischen Leitungen und Erdungsverbindungen
WARNUNG
Gefahr durch Stromschlag.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten an elektrischen Bauteilen nur von einer
Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.
Die Anlage unterliegt der regelmäßigen elektrischen Prüfung und Wartung durch den Betreiber der Anlage, und
sind für jedes Land durch nationale Normen festgelegt.
Das hier empfohlene Wartungsintervall entspricht der in Deutschland zuständigen „DGUV Vorschrift 3
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (vormals bekannt als BGV-A3).
Die Prüfung und Wartung darf nur durch eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person bei
Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte erfolgen. Der Prüfumfang und die Vorgehensweisen sind der
nationalen Norm zu entnehmen. Bei der Wartung sind alle Kontakte im Schaltschrank nachzuziehen und auf
Festigkeit zu prüfen.
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08.08.2023