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Hekatron LRS 03 Montageanleitung Seite 10

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Projektierung
5.2 Bestimmungen und Vorschriften
Die in dem Einsatzland geltende Bestimmungen und Vorschriften sind einzuhalten. Grundsätz-
lich müssen, wenn ein Produkt gleichzeitig in den Geltungsbereich anderer Richtlinien fällt,
alle Richtlinien parallel angewendet werden, um die besonderen Anforderungen einer jeden
Richtlinie zu erfüllen.
Für den Brandschutz in Lüftungsanlagen gelten u.a. die Anforderungen der MBO (Musterbau-
ordnung). Diese Paragrafen werden in die jeweilige Landesbauordnung entsprechend über-
nommen.
Auszug:
„Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feu-
er und Rauch vorgebeugt wird, und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren
sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind."
5.3 Anwendung nach DIBt Zulassung
Entsprechend dem Zulassungsbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), werden
für die Raucherkennung und die Ansteuerung von Brand- und Rauchschutzklappen folgende
Komponenten benötigt:
- LRS 03
- LRZ Basis
optional:
- Druckknopftaster DKT 02 in grau
- externe Rauchschalterzustandsanzeige RZA 142
An die Rauchschalterzustandsanzeige RZA 142 werden die Zustände Betrieb, leicht Ver-
schmutzt, stark Verschmutzt, Störung oder Alarm, über die Kommunikationsschnittstelle PIN
3 des ORS 220 weitergeleitet und dort auch optisch angezeigt. Außerdem steht zur optischen
Anzeige für jeden Zustand ein potenzialfreier Wechsler zur Weiterleitung der Zustände an eine
übergeordnete Stelle (z.B. Gebäudeleittechnik) zur Verfügung.
Für die Planung, Projektierung, Ausführung, Nutzung und Instandhaltung sind die
Bestimmungen der DIBt- Zulassung Z-78.6-177 einzuhalten.
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60000086 · V1.1 · de · 04/2023

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