2.2. Funktionsweise der Anlage
Die Filteranlage dient dazu, schadstoffhaltige Luft (entsprechend der bestimmungsgemäßen
Verwendung) abzusaugen und zu filtern. In der Filtersektion der Anlage werden zunächst die groben
Staubpartikel an der Vorfiltermatte abgeschieden. Der nachfolgende Partikelfilter reinigt auch die feinen
Rauche und Stäube ab. Der Aktivkohlefilter bindet Gase und unangenehme Gerüche. Eine
automatische Filterüberwachung zeigt an, wann ein Reinigen oder Wechseln der Filter notwendig ist.
Die gereinigte Luft wird in den Arbeitsraum zurückgeführt.
2.3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Anlage ist bestimmt für die gewerbliche Nutzung. Wird die Anlage an einem öffentlich zugänglichen
Ort aufgestellt, darf sie nur unter Aufsicht von vom Betreiber autorisiertem Personal betrieben werden.
Die Filteranlage ist bestimmt zum Absaugen und Filtern von Rauchen, die beim Lasern und bei
Lötarbeitsplätzen entstehen.
WARNUNG
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung kann zu Beschädigungen einzelner
Teile bis hin zu Gefahr für Leib und Leben führen!
Die Anlage darf nicht eingesetzt werden zur Absaugung von ölnebelhaltigen
Schweißrauchen, explosionsfähigen Stäuben und Gasen, hybriden Gemischen,
brennenden oder glühenden Stoffen, Gasen, Wasser usw. Ebenso darf die Anlage nicht
in explosiven Zonen betrieben werden.
Gefahren durch Brandentwicklung.
Wenn es sich bei dem angesaugten Medium um brennbare Rauche / Stäube handelt,
muss der Betreiber im Vorfeld festlegen, welche brandschutztechnischen Maßnahmen zu
ergreifen sind.
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11.08.2022