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Beheizung Heizwasser-Pufferspeicher - Viessmann Vitotronic 200 WO1C Serviceanleitung

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Funktionsbeschreibung
Photovoltaik
(Fortsetzung)
Die Beheizung des Speicher-Wassererwärmers
beginnt, falls alle der folgenden Bedingungen zutref-
fen:
Eigenstromnutzung ist aktiv (siehe „Eigenstromnut-
zung aktivieren").
Die Temperatur im Speicher-Wassererwärmer unter-
schreitet den angepassten Temperatur-Sollwert um
die verminderte Einschalthysterese.
Die Regelung erwartet innerhalb der nächsten Stun-
den eine Wärmeanforderung des Speicher-Wasser-
erwärmers. Hierfür werden gleiche Wochentage sta-
tistisch ausgewertet.
Innerhalb der nächsten 24 h ist im „Zeitprog. Warm-
wasser" min. 1 Zeitphase eingestellt.
Bei leistungsgeregelten Verdichtern ergibt sich die
Soll-Leistung des Verdichters direkt aus der zur Verfü-
gung stehenden Energie der Photovoltaikanlage. Mit
dieser Vorgabe läuft der Verdichter ggf. auch außer-
halb des effizienten Leistungsbereichs.
Falls der angehobene Temperatur-Sollwert im Spei-
cher-Wassererwärmer erreicht ist, endet die Trinkwas-
sererwärmung mit Eigenstromnutzung.
Hinweis
Falls während der Beheizung des Speicher-Wasser-
erwärmers die Bedingungen für die Eigenstromnut-
zung nicht mehr erfüllt sind (siehe „Eigenstromnutzung
aktivieren"), wird die Beheizung bis zum Erreichen von
„Warmwassertemperatur-Sollwert 6000" fortgesetzt.
Hierfür werden die Wärmepumpe und ggf. erforderli-
che Zusatzheizungen mit Strom aus dem Netz ver-
sorgt. Die Anhebung des Temperatur-Sollwerts wird
nicht mehr berücksichtigt.
Berücksichtigung des Nutzerverhaltens
Die Einschaltzeitpunkte für die Trinkwassererwärmung
werden protokolliert und ausgewertet. Dadurch erfasst
die Wärmepumpenregelung das Nutzerverhalten.
Dieses Nutzerverhalten kann bei der Trinkwasser-
erwärmung mit Eigenstromnutzung berücksichtigt wer-
den. Ein von Viessmann zertifizierter Heizungsfachbe-
trieb für Wärmepumpen kann diese Funktion aktivie-
ren.
Der Einschaltzeitpunkt für die nächste Trinkwasser-
erwärmung wird vorverlegt, falls die eingespeiste elekt-
rische Leistung „Schwelle elektr. Leistung 7E04"
überschreitet.

Beheizung Heizwasser-Pufferspeicher

Falls die elektrische Leistung der Photovoltaikanlage
„Schwelle elektr. Leistung 7E04" überschreitet,
erhöht sich der Puffertemperatur-Sollwert dynamisch.
Die Erhöhung ist die Differenz aus dem aktuellen Puf-
fertemperatur-Sollwert und dem höchsten Puffertem-
peratur-Sollwert aus einem Vergleichszeitraum des
Vortags.
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Die Trinkwassererwärmung kann vorverlegt werden,
auch wenn folgende Bedingungen die Trinkwasser-
erwärmung nicht erlauben:
Temperaturbedingung am Speichertemperatursensor
ist nicht erfüllt (siehe Seite 19).
Gemäß dem Zeitprogramm ist die Trinkwassererwär-
mung ausgeschaltet.
Der Speicher-Wassererwärmer wird nur dann beheizt,
falls hierfür ausreichend elektrische Leistung der Pho-
tovoltaikanlage zu erwarten ist.
Beheizung auf Warmwassertemperatur-Sollwert 2
Mit „Freigabe Eigenenergieverbr. für WW-Tempera-
tur Soll 2 7E10" auf „1" wird der Speicher-Wasser-
erwärmer spätestens alle 7 Tage mit Strom der Photo-
voltaikanlage auf „Warmwassertemperatur-Sollwert
2 600C" vollständig aufgeheizt.
Die Beheizung beginnt, falls alle der folgenden Bedin-
gungen zutreffen:
Eigenstromnutzung ist aktiv (siehe „Eigenstromnut-
zung aktivieren").
Die am Energiezähler erfasste elektrische Leistung
der Photovoltaikanlage überschreitet „Schwelle
elektr. Leistung 7E04".
Das Tagesmaximum an eingespeister elektrischer
Leistung wird in nächster Zeit erwartet.
Falls die Leistung der Wärmepumpe nicht ausreicht,
wird zusätzlich der Heizwasser-Durchlauferhitzer mit
Strom aus der Photovoltaikanlage eingeschaltet.
Falls „Warmwassertemperatur-Sollwert 2 600C"
erreicht ist, endet die Beheizung des Speicher-Was-
sererwärmers mit Eigenstromnutzung.
Hinweis
Falls während der Beheizung des Speicher-Wasser-
erwärmers die Bedingungen für die Eigenstromnut-
zung nicht mehr erfüllt sind (siehe „Eigenstromnutzung
aktivieren"), wird die Beheizung bis zum Erreichen von
„Warmwassertemperatur-Sollwert 2 600C" fortge-
setzt. Hierfür werden die Wärmepumpe und ggf. erfor-
derliche Zusatzheizungen mit Strom aus dem Netz
versorgt.
Die max. Erhöhung ist „Anhebung Temp.-Sollwert
Heizwasser-Puffersp. PV 7E22".

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