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Überkopfmontage
Soll das Gerät über Kopf installiert werden, gelten die folgenden Sicherheitsvorschriften.
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70) und
EN 60335-1:1996 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel
ausgeführt werden!
Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Einrichtung durch einen Sachverständigen
geprüft werden!
• Die Aufhängevorrichtungen des Gerätes muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
• Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fang-
netz, erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
• Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
• Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische
Einrichtungen:
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden
- mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft
werden
- mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden
• Wird das Gerät hängend installiert, darf es nicht im Aufenthaltsbereich von Personen installiert werden.
• WICHTIG! Überkopfmontage erfordert ein hohes Maß an Erfahrung. Dies beinhaltet (aber beschränkt
sich nicht allein auf) Berechnungen zur Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installationsmaterial und
regelmäßige Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials und des Gerätes. Versuchen Sie niemals,
die Installation selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifikation verfügen, sondern
beauftragen Sie einen professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können zu Verletzungen
und/oder zur Beschädigung von Eigentum führen.
• Das Gerät muss außerhalb des Handbereichs von Personen installiert werden.
• Achtung: Über Kopf installierte Geräte können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen verursachen!
Wenn Sie Zweifel an der Sicherheit einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie das Gerät
NICHT!
• Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens die 10-fache Punktbelastung
des Eigengewichtes des Gerätes aushalten kann.
• Befestigen Sie das Gerät mit dem Bügel über einen geeigneten Haken an Ihrem Traversensystem.
• Sichern Sie das Gerät bei Überkopfmontage immer mit einem geeigneten Sicherungsseil. Es dürfen nur
Sicherungsseile gemäß DIN 56927, Schnellverbindungsglieder gemäß DIN 56926, Schäkel gemäß DIN EN
1677-1 und BGV C1 Kettbiner eingesetzt werden. Die Fangseile, Schnellverbindungsglieder, Schäkel und
Kettbiner müssen auf Grundlage der aktuellsten Arbeitsschutzbestimmungen (z. B. BGV C1, BGI 810-3)
ausreichend dimensioniert sein und korrekt angewendet werden.
• Bitte beachten Sie: Bei Überkopfmontage in öffentlichen bzw. gewerblichen Bereichen ist eine Fülle von
Vorschriften zu beachten, die hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. Der Betreiber muss
sich selbständig um die Beschaffung der geltenden Sicherheitsvorschriften bemühen und diese einhalten!
• Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und unzureichende Sicher-
heitsvorkehrungen verursacht werden!
• Hängen Sie das Sicherungsseil in der dafür vorgesehenen Fangsicherung ein und führen Sie es über die
Traverse bzw. einen sicheren Befestigungspunkt. Hängen Sie das Ende in dem Schnellverschlussglied ein
und ziehen Sie die Sicherungsmutter gut fest.
• Der maximale Fallabstand darf 20 cm nicht überschreiten.
• Ein Sicherungsseil, das einmal der Belastung durch Absturz ausgesetzt war oder beschädigt ist, darf nicht
mehr als Sicherungsseil eingesetzt werden.
www.eurolite.de
LEBENSGEFAHR!
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