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3 Funktionsweise – Qualitätsanforderungen an den Brennstoff
L
D
ÄNGE UND
URCHMESSER
W
ASSERGEHALT
A
SCHEGEHALT
28
HDG Compact 100 - 200 - Version 1 - de
Der Durchmesser der verwendeten Pellets muss für den Einsatz bei
der HDG Compact 100 - 200 in Verbindung mit TBZ 80 mit Pellet-
Saugsystem D06 entsprechen. In Verbindung mit einem anderen
Austragungssystem (z. B. HDG Federkern-Raumaustragung, HDG Ge-
lenkarm-Raumaustragung oder HDG Pellet-Raumaustragung PSZ)
kann der Durchmesser auch D08 entsprechen.
D06
Der Durchmesser der Pellets muss 6 mm +/- 1 mm betragen. Die
Länge der Pellets muss zwischen 3,15 mm und 40 mm liegen. Ma-
ximal 1,0 Gew.-% der Pellets darf bis 45 mm Länge betragen.
D08
Der Durchmesser der Pellets muss 8 mm +/- 1 mm betragen. Die
Länge der Pellets muss zwischen 3,15 mm und 40 mm liegen. Ma-
ximal 1,0 Gew.-% der Pellets darf bis 45 mm Länge betragen.
Der Wassergehalt muss sowohl bei Eigenschaftsklasse A1, A2 und B
kleiner 10 % (M10) sein.
Der Aschegehalt der Eigenschaftsklasse A2 bzw. B liegt aufgrund des
höheren Anteils an Rinde, Nadeln und Blättern entsprechend höher
als bei A1. Der Aschegehalt beträgt bei Eigenschaftsklasse A1 ma-
ximal 0,7 Gew.-% (A0.7), bei Eigenschaftsklasse A2 maximal 1,2 Gew.-
% (A1.2) und bei Eigenschaftsklasse B maximal 2,0 Gew.-% (A2.0).
Nach 1.BImSchV ist der Betrieb mit Pellets in Deutschland auf die Ei-
genschaftsklasse A1 beschränkt.
Alternativ eignen sich auch Pellets mit dem Zertifikat „ENplus" bzw.
„DINplus", da hierbei die Qualitätsanforderungen der Eigenschafts-
klasse A1 ebenfalls erfüllt sind.
E
B
MPFOHLENER
RENNSTOFF
Es müssen zwingend Brennstoffe nach HDG Brennstoffempfehlung
verwendet werden, um die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte
nach 1.BImschV (2. Stufe) gewährleisten zu können. Speziell alle An-
forderungen an den Brennstoff hinsichtlich Größe, Wassergehalt und
Aschegehalt müssen erfüllt sein. Ohne die Verwendung von Sekun-
därmaßnahmen (Filtertechnik) eignen sich dazu nur jeweils Brenn-
stoffe der Eigenschaftsklasse A1.
Achten Sie beim Einkauf und Lieferung vom Brennstoff unbedingt
auf die Qualität.
Achtung!
Erfolgt eine wesentliche Umstellung des Brennstoffs, so muss die
Anlage durch autorisiertes Fachpersonal entsprechend neu einge-
stellt und emissionstechnisch überprüft werden.
©
HDG Bavaria GmbH 07/2008

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