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Transport, Lagerung, Handling

7.2 Lagerung

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Betriebsanleitung KJUUBE
Verletzungsgefahr durch nicht aufgeladene Batteriemodule!
Batteriemodule mit zu niedrigem Ladestand (tiefentladene Batte-
riemodule) können Personen- und Sachschäden verursachen.
• 6 Monate nach der letzten Ladung müssen die Batteriemodule
geladen werden.
Verletzungsgefahr durch beschädigte Batteriemodule!
Beschädigte Batteriemodule können zu Kurzschlüssen, elektri-
schen Schlägen, Brand, Explosionen und Personen- und Sach-
schäden führen.
• Verwenden Sie den Speicher nur mit einwandfreien Batterie-
modulen.
ƒ Beachten Sie alle geltenden Vorschriften zur Lagerung von Ge-
fahrgut.
ƒ Beachten Sie die Informationen auf der Verpackung und alle Si-
cherheits- und Gefahrenhinweise in diesem Dokument.
ƒ Beachten Sie alle Hinweise zu Lagerung und Handling auf den
Verpackungen.
ƒ Sind Verpackungen beschädigt, veranlassen Sie umgehend eine
Überprüfung der Module, entfernen Sie weiters alle anderen Stoffe
und Gegenstände aus dem Brandabschnitt.
ƒ Lagern Sie niemals leicht entzündliche oder brennbare Stoffe im
selben Brandabschnitt oder in unmittelbarer Nähe.
ƒ Lagern Sie Module und Komponenten nur im Originalzustand,
entfernen Sie alle Anbauteile um den Originalzustand wiederherzu-
stellen.
ƒ Kennzeichnen Sie den Lagerort entsprechend. Weisen Sie durch
Schilder und Schulung des Personals auf die Gefahren hin.
ƒ Ziehen Sie Experten und Sachverständige zu Rate und treffen Sie
alle im Sinne des Brandschutzes erforderlichen Sicherheitsmaß-
nahmen.
ƒ Klären Sie mit Experten und Sachverständigen vorab die not-
wendigen Sicherheitsmaßnahmen für die Lagerung ab. Die zu
treffenden Sicherheitsmaßnahmen hängen in der Regel auch von
der eingelagerten Menge und Art der Speicher und Komponenten
ab. Überschreiten Sie nie durch die Experten erlaubte bzw. die den
Berechnungen und Empfehlungen zu Grunde gelegte Menge.
ƒ Jedenfalls ist eine flächendeckende Brandmeldeanlage mit auto-
matisierter Alarmweiterleitung an eine ständig besetzte Stelle vor-
geschrieben.
ƒ Beachten Sie die in Kapitel 6, „Technische Daten" genannten Be-
dingungen für Temperatur und Luftfeuchtigkeit.
ƒ Beachten Sie auch die Kapitel 5.1, „Aufstellungsort" genannten
Anforderungen an den Aufstellungsort. Diese gelten auch für den
Lagerort.

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