Quick KAPPENBAHN EXPRESS
Aufbau- und Verwendungsanleitung
12. Während der Montage und Demontage kann Absturzgefahr bestehen. Die Arbeiten
müssen so durchgeführt werden, dass die Absturzgefahr möglichst vermieden oder die
verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird. Der Betreiber muss in eigener
Verantwortung eine Gefährdungsbeurteilung für den Einzelfall erstellen und festlegen.
13. Es sind keine Bauteilveränderungen zulässig. An den Konstruktionsteilen darf nicht
geschweißt werden.
14. Bei extremen Wetterverhältnissen sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Das sind
z.B. Rutschgefahr bei Schnee und Eis, extremer Wind usw. Die maximal zulässige
(Böen-) Windgeschwindigkeit im Betrieb von ≤ 64 km/h ist zwingend zu beachten. Die
Bauteile müssen gesichert werden und die Arbeiten unverzüglich eingestellt werden!
15. Während der Betonage sind die zulässigen Betoniergeschwindigkeiten zu beachten
und die Nutzung des unteren Arbeitsbereiches ist nicht zulässig. Zu hohe Betonier-
geschwindigkeiten führen zur Überlastung und bewirken eine höhere Durchbiegung.
16. Das Ausschalen der Kappe darf erst nach ausreichender Betonfestigkeit erfolgen. Beim
Ausschalen ist darauf zu achten, dass die Bauteile nicht verformt oder überlastet
werden. Beim Ausschalen ist geeignetes Werkzeug wie Holzkeile oder Richtwerkzeug
zu verwenden. Die Standsicherheit der Kappenbahn darf dabei nicht beeinträchtigt
werden.
17. Die Kappenbahn muss mit einer zusätzlichen Absicherung gegen Verrollen gesichert
werden!
18. Die erforderliche Ankervorspannung von Fv = 15 kN ist mit einem Drehmomentschlüssel
durchzuführen. Das erforderliche Drehmoment beträgt 110 Nm.
Schräg einbetonierte Montageanker dürfen gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung nicht
verwendet werden!
19. Gemäß den Vorgaben der statischen Berechnung ist die Schalung mit Schrauben an der
Stahlkonstruktion schubfest zu befestigen.
20. Änderungen im Zuge technischer Entwicklungen sind vorbehalten!
Wichtige Montagehinweise
Die Arbeiten an der Kappenbahn sind immer von vollständig montierten Gerüsten und
gesicherten Arbeitsbereichen aus durchzuführen.
Die Bauteile dürfen immer nur an ausreichend tragfähigen Bauteilen befestigt werden.
Hierbei ist die Verankerung ein wesentlicher Bestandteil! Die Verankerung und die
Belastbarkeit dieser muss immer im Einzelfall geprüft und bemessen werden. Hierfür gilt
die Dokumentationspflicht, die durch den Betreiber vorgenommen werden muss.
Gerüstbeläge sind gegen Ausheben, Verrutschen und Abheben zu sichern!
Es sind immer die UVV Vorschriften zu beachten.
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Stand 28.02.2020
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