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Entsorgung

12 Entsorgung
Bei der Beförderung zur Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien sind die hierfür geltenden Vorschriften
der Verkehrsträger einzuhalten. Es gilt SV 377 (ADR; IMDG). Für beschädigte/defekte Lithium-Batterien
gelten besondere Vorschriften ( 2.5 Lithium-Ionen-Batterien).
Falls ADS-TEC zu Handling und Verpackung beratend tätig wird, dann haben Handling und Verpackung
ausschließlich gemäß den Anleitungen der ADS-TEC zu erfolgen. Sind darin Verpackungen benannt
und Artikelnummern der Verpackungskomponenten, so sind ausschließlich diese zu verwenden.
Aussagen zum Handling und Versand von Lithium-Ionen-Batterien sind nur gültig und anwendbar für
Lithium-Ionen-Batterien, die der Hersteller oder Versender NICHT aus Sicherheitsgründen für fehlerhaft
oder beschädigt befunden hat.
Entsorgen Sie die restlichen Komponenten gemäß den am Aufstellungsort gültigen
gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
Version:1.3 Beta
GSS0813
Seite 75 von 81

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Diese Anleitung auch für:

Powerbooster dvk-gss0813 020-ae

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