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Gewährleistung - Telekom 100 Bedienungsanleitung

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20 Anhang.
Anhang.
Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Deutschen Telekom oder Fach-
händler), leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes
eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die
Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines
Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des
Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des
Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Man-
gel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kauf-
bestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung,
sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht
unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie
z. B. Druckerpatronen und wieder aufladbare Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsendgerät,
können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline
0180 5 1990 der Deutschen Telekom wenden. Der Verbindungspreis beträgt
0,14 € je angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz der Deut-
schen Telekom.

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