2. GARANTIEZEIT
Die Garantie ist gültig für die Dauer von
10 Jahren, beginnend mit dem Datum des
Vertragsabschlusses für den Erstkauf des
Käufers zur Montage des Montagesystems-
LORENZ.
Garantieleistungen hemmen weder den Ab-
lauf der Garantiezeit noch bewirken sie den
Neubeginn der Garantiezeit.
3. GARANTIEVERTRAGSPARTNER
Anspruchsberechtigt aus dem Garantiever-
sprechen ist, (1) der Käufer des Montage-
systems-LORENZ, der das Montagesystem-
LORENZ zur Nutzung als Gestell und nicht
für Zwecke des Wiederverkaufs erworben
hat, oder (2) ersatzweise der Eigentümer des
Gebäudes, auf dem das Montagesystem-
LORENZ montiert ist, soweit das Montage-
system-LORENZ zum Zeitpunkt der Geltend-
machung der Ansprüche aus der Garantie
noch an der Stelle aufgestellt ist, wo es nach
der Lieferung erstmalig montiert wurde. Der
Anspruchsberechtigte muss zum Zeitpunkt der
Geltendmachung der Ansprüche aus der
Garantie jedoch auch der Besitzer und Ei-
gentümer des Montagesystems-LORENZ sein.
4. NACHWEISPFLICHT
Der Anspruchsberechtigte muss seine Be-
rechtigung aus dieser Garantie durch die Vor-
lage der Originalrechnung über den Kauf
des Montagesystems-LORENZ und die Vor-
lage des Originals des LORENZ GARANTIE-
ZERTIFIKAT nachweisen, ansonsten ist der An-
spruch aus dieser Garantie ausgeschlossen.
GARANTIE
5. AUSNAHMEN UND
BESCHRÄNKUNGEN DES
GARANTIEUMFANGS
Material- oder Verarbeitungsfehler im Sinne
dieser Garantie liegen nicht vor, soweit die
dauerhafte Beeinträchtigung der Funktions-
störungen durch einen oder mehrere der
folgenden Gründe verursacht wurden:
1. Nichteinhaltung von LORENZ-Anweisun-
gen hinsichtlich der Montage, dem Be-
trieb oder der Wartung des Montagesys-
tems-LORENZ;
2. unsachgemäße und sachfremde Behand-
lung des Montagesystems-LORENZ und
seiner Bauteile;
3. unsachgemäßer und sachfremder Einsatz
des Montagesystems-LORENZ und seiner
Bauteile;
4. nicht fachgerechte Reparaturen, Modi-
fikationen oder die Versetzung des Mon-
tagesystems-LORENZ;
5. Einbau von LORENZ-fremden Kompo-
nenten an dem Montagesystem-LORENZ;
6. durch Stromstoß, Überspannung, Blitz,
Feuer, Wasser, Ungeziefer, Bruchschäden,
Handlungen Dritter und andere. Ereig-
nisse oder Unfälle, die außerhalb des
Einflussbereiches von LORENZ liegen und
nicht unter normalen Betriebsbedingun-
gen auftreten;
7. Nichteinhaltung der bei Errichtung des
Montagesystems-LORENZ
stimmungen der DIN-Norm 1991.
11
gültigen
Be-