Betriebsanleitung – Ölpumpe 50 / 70 l/min
D
2.1
Zugelassenes Personal
Nur qualifiziertes und autorisiertes Personal darf Arbeiten an der Ölpumpe ausführen und diese betreiben.
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Unterweisung
sowie ihrer Kenntnisse über einschlägige Normen die ihnen übertragenen Arbeiten beurteilen und
mögliche Gefahren erkennen können.
Diese Personen müssen vom Verantwortlichen für Anlagensicherheit autorisiert und in der Lage sein,
die erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und dabei mögliche Gefahren zu erkennen und zu vermeiden.
Alle Personen, die mit Montage, Betrieb, Wartung und Instandhaltung befasst sind, müssen diese
Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
Ein Exemplar der Betriebsanleitung muss jederzeit griffbereit an der Anlage verfügbar sein.
2.2
Hinweise zur Wartung, Reinigung und Reparatur
Reparaturarbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nur durch Fachpersonal durchgeführt werden.
2.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Ölpumpen dürfen nur zum Fördern von Schmierölen bis SAE 140 verwendet werden und dürfen
nur an eine geeignete Spannungsquelle (siehe Typenschild) angeschlossen werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Einhalten der Betriebsanleitung, welche vor
der Inbetriebnahme vollständig gelesen werden muss.
Bei Reparaturen an elektrischen Teilen sind die entsprechenden Sicherheits- und Prüfvorschriften zu beachten.
Bei Reparaturen nur Originalteile verwenden, da sonst die Gewährleistung erlischt.
2.4
Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
6
WARNUNG
Verletzungsgefahr und Sachschaden durch unsachgemäße Wartung und
Reparatur
Instandhaltungsarbeiten dürfen nur an der stromlos geschalteten Pumpe
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durchgeführt werden.
Instandhaltungsarbeiten dürfen ausschließlich durch qualifiziertes
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Fachpersonal durchgeführt werden.
Vor Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten die Pumpe abkühlen lassen.
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Pumpe beim Auftreten ungewöhnlicher Geräusche sofort außer Betrieb nehmen.
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Ursache unverzüglich ermitteln und beseitigen, um Folgeschäden vorzubeugen.
GEFAHR
Verletzungsgefahr und Sachschaden durch explosive Dämpfe
Niemals explosive Flüssigkeiten, wie z. B. Benzin oder andere Stoffe mit
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ähnlichen Flammpunkten sowie fetthaltige Flüssigkeiten fördern!
GEFAHR
Gefahr von Explosionen
Da Motor und Schalter der Zahnradpumpe nicht explosionsgeschützt sind, darf
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die Pumpe nicht in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden.
In der Nähe der Pumpe ist das Rauchen oder die Verwendung von offenem Feuer
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verboten.
Verwenden Sie die Pumpe NICHT zum Fördern von Brennstoffen der
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Gefahrenklasse A I, A II und B.