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Vorschriften Und Betriebsbedingungen; Auszüge Aus Vorschriften; Anforderungen An Die Betriebsweise - Bosch Condens 5300i WMA Planungsunterlage

Inhaltsverzeichnis

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Vorschriften und Betriebsbedingungen

5.1
Auszüge aus Vorschriften
Die Gas-Brennwertgeräte Condens 5300i WMA
GC5300i WMA entsprechen den grundlegenden
Anforderungen der Gasgeräteverordnung (EU) 2016/
426. Die Anforderungen der Norm EN 15502 wurden
berücksichtigt.
Beim Aufbau und für den Betrieb der Anlage sind zu be-
achten
• Die bauaufsichtlichen Regeln der Technik
• Die gesetzlichen Bestimmungen und
• Die landesrechtlichen Bestimmungen.
Montage, Gas- und Abgasanschluss, Inbetriebnahme,
Stromanschluss sowie Wartung und Instandhaltung
dürfen nur von konzessionierten Fachbetrieben ausge-
führt werden.
Genehmigung
Die Installation eines Gas-Brennwertgeräts muss beim
zuständigen Gasversorgungsunternehmen angezeigt
und von ihm genehmigt werden.
Gas-Brennwertgeräte dürfen nur mit einer speziell für
den jeweiligen Gerätetyp konzipierten und baurechtlich
zugelassenen Abgasanlage betrieben werden. Soll das
Gas-Brennwertgerät in einem Raum betrieben werden,
der dem ständigen Aufenthalt von Personen dient, so
muss eine dafür zugelassene Abgasanlage eingeplant
werden.
Vor Montagebeginn sind der zuständige Bezirks-Schorn-
steinfegermeister und die Abwasserbehörde zu infor-
mieren. Regional sind ggf. Genehmigungen für die
Abgasanlage und die Kondensateinleitung in das öffent-
liche Abwassernetz erforderlich.
Wartung und Instandhaltung
Nach § 60 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist die
Anlage sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand
zu halten.
Komponenten, die einen wesentlichen Einfluss auf den
Wirkungsgrad von Anlagen und Einrichtungen der Hei-
zungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwas-
serversorgung haben, sind vom Betreiber regelmäßig zu
warten und instand zu halten.
Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde er-
forderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und In-
standhaltung notwendigen Fachkenntnisse und
Fertigkeiten besitzt. Die Handwerksordnung bleibt un-
berührt.
Wir empfehlen dem Anlagenbetreiber, mit dem Hei-
zungsfachbetrieb einen Vertrag über eine jährliche
Inspektion und eine bedarfsorientierte Wartung abzu-
schließen. Eine regelmäßige Inspektion und Wartung
sind die Voraussetzungen für einen sicheren und wirt-
schaftlichen Betrieb.
Condens 5300i WMA – 6721836890 (2021/07)
Vorschriften und Betriebsbedingungen
5.2

Anforderungen an die Betriebsweise

Folgende Betriebsbedingungen sind Bestandteil der
Gewährleistungsbedingungen für die Gas-Brennwert-
geräte Condens 5300i WMA:
Keine Forderungen bestehen für:
• Mindest-Kesselwasservolumenstrom
• Mindest-Kesseltemperatur
• Betriebsunterbrechung (Totalabschaltung des Kes-
sels)
• Heizkreisregelung mit Heizungsmischer (Heizkreisre-
gelung mit Mischer verbessert das Regelverhalten;
empfehlenswert besonders bei Anlagen mit mehre-
ren Heizkreisen)
• Mindest-Rücklauftemperatur
Die maximale Vorlauftemperatur beträgt 88 °C. Bis
82 °C sind 100 % der Leistung freigegeben. Ab 82 °C
geht der Brenner in den modulierenden Betrieb und bei
88 °C wird er abgeschaltet.
Diese Betriebsbedingungen sind sichergestellt mit ei-
ner geeigneten hydraulischen Schaltung und
Kesselkreisregelung (Hydraulische Einbindung
 Kapitel 2).
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Diese Anleitung auch für:

Gc5300i wma 24/100 s

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