Einstellungen der Basisstation
Gesprächsdauer und Gebührenanzeige
Bevor Sie dieses Leistungsmerkmal nutzen
können, muß, sofern noch nicht vorhanden, die
Übermittlung des Gebührentaktes bei dem für
Sie zuständigen Fernmeldeamt beantragt wer-
den. Bitte beachten Sie jedoch, daß aus techni-
schen Gründen die Angaben auf der Fernmel-
derechnung von den Werten Ihrer Gebühren-
anzeige abweichen können. Verbindlich ist
immer der Einheitenzähler in der Vermitt-
lungsstelle der Telekom.
Die Gebührenanzeige wird eingeschaltet, wenn
der erste Gebührenimpuls gezählt wird.
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