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Bosch 420-Serie Lackieranleitung Seite 13

Automatic fire detectors
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Automatische Brandmelder
Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG
Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt
Produktname: 54.41.027.3
Druckdatum : 27.11.2006
Lagerung
Lagerung
Lagerung
Anforderungen
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Anforderungen
Sofern das Produkt nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV:
leichtentzündlich oder entzündlich) bzw. nach der ehemaligen VbF
klassifiziert ist (siehe Kapitel 15), müssen elektrische Einrichtungen
den Vorschriften der DIN VDE 0165 entsprechen.
Böden müssen den "Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge
elektrostatischer Aufladungen" (BGR 132) entsprechen. Behälter dicht
geschlossen halten. Behälter nicht mit Druck leeren, kein Druckbehälter!
Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Geöffnete
Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen
zu verhindern.
Zusammenlagerungshinweise:
Zusammenlagerungshinweise:
Zusammenlagerungshinweise:
Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln
fernhalten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Weitere
Weitere
Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen.
Hinweise auf dem Etikett beachten. Lagerung zwischen
einem trockenen und gut gelüfteten Ort. Vor Hitze und direkter Sonnenein-
strahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten.
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
8.
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Zusätzliche
Zusätzliche
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht
werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol- und Lösemitteldampf-
Konzentration unter den Luftgrenzwerten zu halten, muß ein zugelassenes
Atemschutzgerät getragen werden.
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Bestandteile
Bestandteile
EINECS-Nr.
EINECS-Nr.
EINECS-Nr.
215-535-7
202-849-4
204-658-1
203-603-9
Zusätzliche Hinweise:
Zusätzliche
Zusätzliche
Die angegebenen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind der bei der Erstellung
gültigen TRGS 900 entnommen. Die übrigen Angaben (MAK) wurden durch
die TRGS 900 vom Januar 2006 aufgehoben mit dem Ziel der Überarbeitung.
(Die aufgehobenen Luftgrenzwerte werden aber zur Information weiterhin
mit angegeben.)
Persönliche
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche
Atemschutz:
Atemschutz:
Atemschutz:
BG-Regel 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" beachten.
Liegt die Lösemittelkonzentration über den Luftgrenzwerten, so muß ein für
diesen Zweck zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Ein Verzeichnis
zertifizierter Atemschutzgeräte existiert als BGI 693 beim Hauptverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaft.
Bei Handanstrich Gasfilter A2 (braun), beim Spritzverfahren Kombifilter
A2P2 (braun-weiß) tragen.
Handschutz:
Handschutz:
Handschutz:
BG-Regel 195 "Einsatz von Schutzhandschuhen" beachten. Geeignet ist ein nach
EN 374 geprüfter Chemikalienschutzhandschuh. Für den Kurzzeitkontakt (z.B.
Spritzschutz) mit den im Produkt enthaltenen Inhaltsstoffen wird ein
Handschuh aus z.B. Nitrilkautschuk (nach DIN EN 374)
mit mindestens 0,4 mm Materialstärke, Durchdringungszeit > 480 min
empfohlen. Bei massiver Benetzung mit Lösemitteln sollten Schutzhandschuhe
umgehend gewechselt werden.
Bosch Sicherheitssysteme GmbH
gemäß 91/155/EWG
gemäß 91/155/EWG
D PUR PLUS Strukturlack 2K
Überarbeitet am: 24.10.2006
an Lagerräume und Behälter:
an Lagerräume und Behälter:
Angaben zu den Lagerbedingungen:
Angaben zu den Lagerbedingungen:
Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Bezeichnung
Bezeichnung
Bezeichnung
Xylol,Isomerengemisch
Ethylbenzol
n-Butylacetat
2-Methoxy-1-methylethylacetat
Hinweise:
Hinweise:
Schutzausrüstung
Schutzausrüstung
Lackieranleitung
Seite: 3/7
15 und
30 ˚C an
Art
Art
Art
Wert
Wert
Wert
Einh.
Einh.
Einh.
AGW
100.000 ppm
AGW
100.000 ppm
MAK
100.000 ppm
AGW
50.000 ppm
F.01U.089.231 | 4.0 | 2011.07
| de
13

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