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Sicherheitsprüfung; Instandhaltung; Allgemeines; Überwachung - HADEF 108/22-EX Montage-, Betriebs- & Wartungsanleitung

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Definition „anerkannte befähigte Person" (ehemals anerkannter Sachverständiger)
Eine „anerkannte befähigte Person" ist, welche durch ihre fachliche Ausbildung und Erfahrung Kenntnisse
auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels besitzt und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemeinen anerkannten Regeln
der Technik vertraut ist. Diese befähigte Person muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechender Bauart und
Bestimmungen prüfen und gutachterlich beurteilen. Diese Befähigung wird durch zugelassene
Überwachungsstellen (ZÜS) entsprechend erteilt.
9
Sicherheitsprüfung
Vor der ersten Inbetriebnahme, bzw. Wiederinbetriebnahme, ist zu prüfen, ob:
 ggf.
vorhandene
Befestigungsschrauben
Sicherungseinrichtungen, vorhanden und gesichert sind.
10

Instandhaltung

10.1

Allgemeines

Alle Überwachungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dienen dem sicheren Betrieb des Gerätes,
somit sind sie gewissenhaft durchzuführen.
 Arbeiten nur von „befähigten Personen" durchführen lassen.
 Arbeiten nur in entlastetem Zustand durchführen.
 Prüfungsergebnisse und getroffene Maßnahmen schriftlich festhalten.
10.2
Überwachung
Die angegebenen Überwachungs- und Wartungsintervalle gelten für normale Bedingungen und Ein-Schicht-
Betrieb. Bei erschwerten Einsatzbedingungen, wie z.B. häufigem Betrieb unter Volllast oder besonderen
Umgebungsbedingungen wie z.B. Hitze, Staub etc., müssen die Intervalle entsprechend verkürzt werden.
11
Prüfung
11.1
Wiederkehrende Prüfungen
Unabhängig von den Vorschriften der einzelnen Länder das Gerät mindestens einmal jährlich durch eine
befähigte Person oder eine anerkannte befähigte Person bei Kranen, auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.
11.2

Inspektionsintervalle

Schraubenverbindungen - prüfen
Seilrollenabnutzung prüfen
Gängigkeit der Seilrolle prüfen
Gängigkeit des Seils in der Seilrolle prüfen
Prüfung des Gerätes durch einen Sachkundigen (wiederkehrende Prüfung)
Staubablagerung entfernen (nicht mit Pressluft abblasen)
auf Korrosion prüfen
Beschilderung – Vorhandensein, Lesbarkeit prüfen
11.3
Prüfung
 Auf Lagerschaden prüfen.
Die Seilrolle muss feste auf der Achse sitzen und sich dabei leicht drehen lassen.
 Auf Verschleiß prüfen.
Seil darf sich nicht in der Rille verklemmen und muss sich leicht abheben lassen.
12

Wartung

Die Seilrolle und das Kugellager sind wartungsfrei.
13
Störung
Bei Störungen muss folgendes beachtet werden:
 Störungsbeseitigungen nur durch qualifiziertes Personal
5.52.249.01.00.00
angezogen
und
tägliche
Prüfung Wartung
Prüfung Wartung
Prüfungen
alle
3 Monate
12 Monate
X
X
X
X
X
X
Steckbolzen,
Klappstecker
alle
X
X
und
13

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