Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Garantiebedingungen - AVENO LIFE ALEXA Montage- Und Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen

Verfügbare Sprachen

GARANTIEBEDINGUNGEN

1. Für die Zwecke dieses Dokuments:
a) „Hersteller": HABYS Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Jasło, ul. Produkcyjna 16, 38-
200 Jasło, eingetragen in das vom Amtsgericht in Rzeszów 12. Wirtschaftskammer des Nationalen
Gerichtsregisters geführte Unternehmerregister mit einer zugewiesenen KRS-Nummer: 0000513317,
mit einem Stammkapital von 10.750.000 PLN (in Worten: zehn Millionen siebenhundertfünfzigtausend
Zloty), das Kapital ist vollständig eingezahlt, Ust-IdNr.: 6852208438, REGON: 180186290.
b) „Käufer" bezeichnet den Endabnehmer der vom Hersteller hergestellten Geräte, einschließlich
Verbraucher und Unternehmen.
c)
„Vertreiber" ist ein Unternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit dem Hersteller die Geräte in dem
bezeichneten Gebiet verkauft.
d) Unter „autorisierter Servicestelle" ist nur die vom Hersteller geführte Servicestelle oder die vom
Hersteller angegebene Servicestelle zu verstehen, die von seinem Vertreiber geführt wird,
e) „Gerät" ist eine vom Hersteller hergestellte bewegliche Sache, die Gegenstand eines Kaufvertrags ist
und für die die betreffende Gewährleistung gilt.
2. Der Hersteller garantiert die gute Qualität und den effizienten Betrieb der Geräte, für die diese
Garantiekarte ausgestellt wurde, für folgenden Zeitraum: 2 Jahre für Konstruktionselemente, 2 Jahre für
Polsterelemente und 2 Jahre für elektronisches und hydraulisches Zubehör.
3. Die Garantiereparatur umfasst nicht die in der Betriebsanleitung vorgesehenen Tätigkeiten, die der Käufer
selbst durchführen muss (Montage des Geräts, Wartung des Geräts usw.).
4. Die Haftung im Rahmen der Garantieerstreckt sich nur auf Mängel, die auf Ursachen zurückzuführen sind,
die in der Ausstattung liegen. Die Garantie erstreckt sich insbesondere nicht auf Schäden, die durch
unsachgemäßen oder nicht vorschriftsmäßigen Gebrauch, Lagerung, Wartung oder Transport des Geräts
verursacht werden, sowie auf Farbunterschiede zwischen Teilen, die dem Sonnenlicht ausgesetzt sind und
solchen, die es nicht sind, auf die Einwirkung von Chemikalien oder Scheuermitteln, auf Luftverschmutzung
oder auf zufällige Einstiche und Abschürfungen, auf das Vorhandensein von Flecken oder Ringen, die durch
fettige oder gefärbte Substanzen (Fette, Cremes, Lotionen oder Öle) verursacht werden, auf die dauerhafte
Färbung mit Farbstoffen wie Tinten, Permanentmarkern oder anderen nicht dauerhaften Farbstoffen, die
bei der Herstellung von Kleidung verwendet werden (z. B. Farbstoffe, die bei der Herstellung von Kleidung
des Typs Blue Jeans verwendet werden).
5. Die Garantiedeckt keine mechanischen Schäden am Gerät ab.
6. Der Käufer verliert die Rechte aus der Gewährleistung in folgenden Fällen:
a) Der Hersteller feststellt, dass das Gerät während der Garantiezeit außerhalb der autorisierten
Servicestelle repariert wurde,
b) Es wurden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers baulichen Veränderungen an der
Ausrüstung vorgenommen,
c)
Das Gerät wurde für andere als die vorgesehenen Zwecke gebraucht,
d) Das Gerät wurde gebraucht, nachdem ein Konstruktionsfehler daran festgestellt worden ist.
7. Unbeschadet des oben in Abschnitt 6 beschriebenen Verlusts der Garantierechte haftet der Hersteller auch
nicht für Sachschäden oder Schäden, die Dritten durch die Verwendung der unter die Garantie fallenden
Geräte entstehen.
8. Durch die Garantie werden die Rechte aus der Mängelgewährleistung weder ausgeschlossen noch
beschränkt. Die Ausübung der Garantierechte berührt nicht die Haftung des Verkäufers aus der
Gewährleistung. Macht der Käufer von seinen Rechten aus der Garantie Gebrauch, so wird der Lauf der
Frist für die Ausübung der Rechte aus der Gewährleistung ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Mangels an
den Hersteller unterbrochen. Diese Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Weigerung des Herstellers, die
Verpflichtungen aus der Garantie zu erfüllen, oder ab dem Zeitpunkt, zu dem die Frist für deren Erfüllung
unwirksam verstrichen ist.
9. Der Umfang des Garantieschutzes ist auf das Gebiet des Landes beschränkt, in dem das Gerät verkauft
wurde.
10. Der Hersteller ist verpflichtet, seine Garantieverpflichtungen (Beseitigung von Mängeln oder Schäden an
der Struktur des Geräts, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die dem Gerät innewohnen und während
der Garantiezeit auftreten) innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung des Geräts an den Hersteller
oder an die autorisierte Servicestelle kostenlos zu erfüllen. Kann die Reparatur des Geräts nicht innerhalb
10

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis