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Allgemeine Geschäftsbedingungen; Garantiebedingungen - alpha innotec Solcom KHZ-LW60 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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(1) Allgemeines
Unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschliesslich auf grund dieser
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Geschäfts- und Einkaufsbe dingungen des Kunden
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
Mündliche Absprachen, die nicht schriftlich bestätigt sind, haben daneben keine Gültigkeit.
(2) Lieferung
Lieferfristen gelten als nur annähernd vereinbart. Sie beginnen mit dem Tag der Absendung der
Auftragsbestätigung und gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das
Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Kunden
gemeldet ist.
Eine Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer ausserge wöhnlicher
Ereignisse, die wir trotz nach den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht
abwenden konnten, auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, soweit sie auf die Fertigstellung
oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfl uss sind. Hierzu gehören
insbesondere Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen. Wird durch eines
der vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der
Lieferverpfl ichtung frei, ohne dass der Kunde Schadenersatzansprüche verlangen kann. Sofern
die Lieferverzögerung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
Bei Lieferverzug hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von mindestens
4 Wochen zu setzen.
Auf Abruf bestellte Lieferungen sind innerhalb von 6 Monaten nach Auftragsbestätigung
abzunehmen
Ersatzansprüche wegen Verzugs des Lieferers sind ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
(3) Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk oder Lager einschliesslich
Originalverpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer, in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.
Soweit Preise nicht oder nur mit Vorbehalt "derzeitiger Listenpreis" genannt sind, werden die am
Tage der Lieferung gültigen Preislisten zur Berechnung herangezogen.
Die Preisstellung und Berechnung erfolgt in Euro.
Zahlungen sind nach den gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Soweit
Zahlungsbedingungen nicht schriftlich vereinbart wurden, sind die Rechnungen innerhalb von 30
Tagen nach Ausstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir gewähren bei Zahlung innerhalb 10
Tagen ab Rechnungsdatum oder bei Vorauszahlung 2% Skonto.
Kundendienstrechnungen und sonstige Dienstleistungsrechnungen sind sofort ohne Abzug zu
bezahlen.
Die Zahlung gilt als eingehalten, wenn der Lieferer innerhalb der vereinbarten Frist über den
Betrag verfügen kann. Der Lieferer ist berechtigt, die Zahlungen auf andere noch offen stehende
fällige Forderungen zu verrechnen.
Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und
erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen sind dem Lieferer in
nachgewiesener Höhe unverzüglich zu erstatten.
Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden dem Kunden ab diesem Zeit punkt
Zinsen in Höhe von jährlich 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in
Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor.
Kommt ein Kunde mit einer Teilleistung in Rückstand, so können wir die gesamte Restforderung
sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögenslage bedingt ist, vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen.
Der Kunde kann nur mit uns von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen.
Sofern uns nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden zur Kenntnis gelangen, die nach
pfl ichtmässigem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, unseren Zahlungsan spruch zu
gefährden, so können wir bis zum Zeitpunkt der Bezahlung das Stellen einer geeigneten
Sicherheit binnen angemessener Frist oder Vorleistung verlangen. Kommt der Kunde diesem
berechtigen Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen
(4) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Kunden über, wenn die Ware dem
Versandbeauftragten übergeben oder auf Fahrzeuge verladen worden ist.
(5) Änderung des Liefergegenstandes
Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfanges
vor, sofern die Ware nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar
ist.
(6) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forde rungen
aus der Geschäftsverbindung einschliesslich der künftig entstehenden Forderungen auch aus
gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen mit dem Kunden vor.
Der Kunde ist berechtigt diese Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräussern oder
zu verwenden, solange er seinen Verpfl ichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns
rechtzeitig nachkommt. Er ist verpfl ichtet, die Vorbehaltsware pfl eglich zu behandeln. Er
darf jedoch die
Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übertragen. Er ist
verpfl ichtet, unsere Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
Alle Forderungen und Rechte aus der Weiterveräusserung oder sonstigen Verwendung
von Waren (z.B. Verbindung, Verarbeitung), an denen uns Eigentumsrechte zustehen,
tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit
an.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für Deutschland und Österreich, Stand Januar 2003
-Technische Änderungen vorbehalten-
Über Zwangsvollstreckungsmassnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die uns
abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich
unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Eine Lagerung sowie eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde
stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen
verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehalts ware zu den anderen verarbeiteten oder
vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden unsere
Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder
untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart,
dass der Kunde anteilig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde
verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns.
Sofern die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20% übersteigt, sind wir verpfl ichtet, auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten
nach unserer Wahl freizugeben.
(7) Gewährleistung
Der Lieferer haftet, wenn der Liefergegenstand nachweislich im Zeitpunkt des Gefahren übergangs
mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, behaftet ist.
In diesem Falle wird der Lieferer nach eigener Wahl alle diejenigen Teile unentgeltlich
nachbessern oder neu liefern, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit, vom Tage
des Gefahrenübergangs gerechnet, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt wurde.
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Lieferer die nach billigem Ermessen erfor derliche Zeit
und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, ist der Lieferer von der Mängelbeseitigung
befreit.
Wenn der Lieferer eine ihm schriftlich gestellte angemessene Nachfrist schuldhaft verstreichen
lässt, ohne die Mängel zu beheben, die Nachbesserung aus vom Lieferer zu vertretenen Gründen
fehlschlägt oder verweigert wird, so hat der Kunde das Recht, Minderung geltend zu machen.
Kommt zwischen Kunde und Lieferer keine Einigung über die Minderung zustande, so ist der
Kunde auch zur Wandlung berechtigt.
Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der
Haftungsansprüche, die uns gegenüber den Lieferern der Fremderzeugnisse zustehen.
Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln innerhalb 8
Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln nach Erkennbarkeit, schriftlich
mitzuteilen.
Es wird insbesondere keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachstehenden Gründen
entstanden sind:
Nicht sachgemässe Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, unge eignete
oder unsachgemässe Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nach lässige Behandlung,
mangelhafte Bauarbeiten sowie aussergewöhnliche äussere Einfl üsse, sofern sie nicht auf unser
Verschulden zurückzuführen sind.
Weitere Ansprüche des Kunden gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen sind
ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den
Liefergegenständen selbst entstanden sind, dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Für Wärmepumpen (inklusiv Regler) gilt unabhängig von den vorstehenden Regelungen folgende
Gewährleistung:
Erfolgt die Inbetriebnahme (IBN) der WP-Anlage durch unseren autorisierten Kundendienst und
weist die Wärmepumpe bei der Inbetriebnahme weniger als 500 Betriebsstunden auf, dann beträgt
die Gewährleistung für die Wärmepumpe mit Regler
36 Monate.
Die Gewährleistung beginnt ab Auslieferung Werk bzw. mit der IBN, wenn diese innerhalb von 3
Monaten ab Auslieferung Werk durchgeführt wird.
Die Inbetriebnahme erfolgt durch den örtlichen Kundendienst und wird von diesem in
Rechnung
gestellt.
Die
Inbetriebnahmepauschale
nahme
und
die
Fahrtkosten.
Die
sind
Sonderleistungen,
die
nach Aufwand
Wird
die
Inbetriebnahme
durchgeführt, gilt lediglich die gesetzliche Gewährleistung.
IBN sind generell mit der Fertigstellungsanzeige (FAZ) beim regionalen Kundendienst-
stützpunkt oder beim Werkskundendienst anzufordern.
Werkskundendienst:
Telefon +49 (0)171 266 33 26,
Fax
(8) Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere aus positiver Forderungs verletzung,
aus Verletzung von Pfl ichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich eine Haftung des Lieferers
bestimmt ist oder soweit aus dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
(9) Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bayreuth ausschliess licher
Gerichtsstand. Der Lieferer ist jedoch zur Erhebung einer Klage oder Einleitung sonstiger
gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers berechtigt.
Alpha-InnoTec GmbH Deutschland
Industriestrasse 3
D- 95326 Kasendorf
e-mail:info@alpha-innotec.de
Internet: www.alpha-innotec.de
beinhaltet
die
eigentliche
Behebung
von Anlagenmängeln
und
Wartezeiten
zusätzlich
in
Rechnung
gestellt
nicht
durch
unseren
Kundendienst
+49 (0)9228 9906 29
830122/160110
Inbetrieb-
werden.

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