5
Service Informationen
5.1
Wartung
Alle Eingriffe an einer PEWO Anlage (wie Inbetriebnahme, Einstellung, Reparatur und
Wartung) dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal aus dem Bereich des Heizungsbaus
durchgeführt werden.
Gefahr!
Bei Arbeiten an elektrisch/hydraulischen Anlagen besteht Lebensgefahr.
PEWO Anlagen sind technische Geräte, die zur Gewährleistung einer fehlerfreien Funktion
in regelmäßigen Abständen von einer autorisierten Fachkraft technisch überprüft und
gewartet werden müssen. Die Anlage ist in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal
jährlich) zu warten.
Gefahr!
Anlagenteile mit hoher Temperatur!
Gefahren durch elektrischen Strom!
5.1.1
Wartungsarbeiten
Bei den Wartungsarbeiten sind die Wartungsvorschriften, gegebenenfalls auch gesonderte
Wartungszyklen von Baugruppen der jeweiligen Gerätehersteller zu beachten. Zu einer
regelmäßigen Wartung gehören unter anderem:
•
Sichtkontrolle auf mechanische Beschädigungen und Korrosion in der Anlage
die Überprüfung des Betriebsdruckes der Anlage
•
Kontrolle der Schmutzfilter
•
die Überprüfung der Schraubverbindungen in der Anlage auf festen Sitz
•
•
Kontrolle des Vordruckes im Ausdehnungsgefäß (Nachfüllen nur mit Stickstoff)
Absperrarmaturen, wie Kugelhähne mind. 1-mal jährlich betätigen, um ein Festsetzen
•
zu verhindern
Kontrolle der Elektroanschlüsse und Überprüfung der Reglerarmaturen einschließlich
•
Regler
5.1.2
Störungs- bzw. Wartungseinsätze
Durchgeführte Wartungs- bzw. Kontrollarbeiten sind zu dokumentieren und die schriftlichen
Nachweise an geeigneter Stelle im Anlagenraum oder beim Anlagenbetreiber zu
deponieren. Bei Anforderung des PEWO-Werkskundendienstes sind die Wartungs- und
Anlagenunterlagen dem Monteur bei Bedarf zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
Werden bei Störungen an der Anlage Fehlerursachen festgestellt, die auf fehlende oder
falsch durchgeführte Wartungsarbeiten zurückzuführen sind, können Gewährleistungs-
ansprüche nicht anerkannt werden.
37