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Entsorgung - Atag ENERGION IDU M HYBRIDall Installations-, Bedienungs- Und Wartungshandbuch

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Außerbetriebsetzung

Entsorgung

Der Hersteller ist im Nationalen Register
der Elektro- und Elektronikgeräte einge-
tragen, um die Vorgaben gemäß der Um-
setzung der Richtlinie 2012/19/EU und der
entsprechenden landesweiten Normen
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu
erfüllen.
Diese Richtlinie verpflichtet dazu, Elektro-
und Elektronikgeräte korrekt zu entsorgen.
Diejenigen Geräte, auf denen das Symbol
der durchgestrichenen Mülltonne ange-
bracht ist, müssen am Ende ihrer Lebens-
dauer der getrennten Abfallentsorgung
zugeführt werden, um Gesundheits- und
Umweltrisiken durch deren Inhaltsstoffe
zu vermeiden.
Die Elektro- und Elektronikgeräte müssen
in ihrer Gesamtheit der getrennten Abfall-
entsorgung zugeführt werden.
Um Elektro- und Elektronikgeräte aus dem
„Haushalt" zu entsorgen, empfiehlt der
Hersteller die Kontaktaufnahme mit einem
autorisierten Händler oder der zuständi-
gen lokalen Abfallentsorgungsstelle.
Die Entsorgung von „gewerblichen" Elek-
tro- und Elektronikgeräten muss durch
autorisiertes Personal von hierzu vorge-
sehenen Einrichtungen auf lokaler bzw.
regionaler Ebene ausgeführt werden.
Zur Veranschaulichung des Sachverhalts
sind nachfolgend die Definitionen von
Haushalts-EEAG und Gewerbe-EEAG (Elek-
tro- und Elektronik-Altgeräte) aufgeführt.
104 / DE
EEAG aus privaten Haushalten: Es
handelt sich dabei um Elektro- und Elek-
tronik-Altgeräte aus privaten Haushalten,
aber auch aus dem Handel, der Indust-
rie, den Behörden usw., welche vom Typ,
vom Wesen und von der Menge her mit
denjenigen aus privaten Haushalten ver-
gleichbar sind. Ausgediente Elektro- und
Elektronikgeräte, die sowohl von privaten
Haushalten als auch von anderen Nutzern
verwendet worden sind, gelten auf jeden
Fall als Elektro- und Elektronik-Altgeräte
aus privaten Haushalten;
Gewerbliche EEAG: Es handelt sich
dabei um alle diejenigen EEAG, die mit
denjenigen aus privaten Haushalten nicht
vergleichbar sind.
Diese Gerätschaften können Folgendes
enthalten:
– Kältemittel, dass durch spezialisierte
und über die hierzu notwendigen Ge-
nehmigungen verfügende Fachkräfte
vollständig in entsprechende Behälter
aufgefangen werden muss;
– Schmieröl, das in den Verdichtern und
im Kältemittelkreislauf enthalten ist
und aufgefangen werden muss;
– Mischungen mit Frostschutzmitteln,
die im Wasserkreislauf enthalten sind,
dessen Inhalt in geeigneter Weise auf-
gefangen werden muss;
– Mechanische und elektrische Teile, die
getrennt und nach den geltenden Nor-
men entsorgt werden müssen.
Werden Komponenten der Geräte war-
tungsbedingt ausgebaut und ersetzt, oder
erreicht ein Gerät das Ende der eigenen
Lebensdauer und muss aus dem Instal-
lationsgefüge entfernt werden, sind die
Abfälle je nach Typ zu trennen und von
autorisierten Fachkräften in den vorhan-
denen
Abfallentsorgungseinrichtungen
zu recyceln bzw. zu entsorgen.
Abb. 82

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