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HABYS evero V4 Bedienungsanleitung Seite 10

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10. Der Hersteller ist verpflichtet, seine Garantieverpflichtungen (Beseitigung von Mängeln oder Schäden an
der Struktur des Geräts, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die dem Gerät innewohnen und während
der Garantiezeit auftreten) innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung des Geräts an den Hersteller
oder an die autorisierte Servicestelle kostenlos zu erfüllen. Kann die Reparatur des Geräts nicht innerhalb
der oben genannten Frist durchgeführt werden, so teilt der Hersteller dies dem Käufer unter Angabe der
Gründe für die Verzögerung und des voraussichtlichen Datums der Erfüllung des anerkannten
Garantieanspruchs mit.
11. Die Ausübung der Garantierechte setzt die gemeinsame (kumulative) Erfüllung von vier Bedingungen
voraus:
a) eine MwSt.-Rechnung, eine Quittung oder einen anderen Nachweis über den Kauf des Geräts durch
den Käufer sowie eine fotografische Dokumentation des defekten Geräts zusammen mit einer kurzen
Beschreibung der Gründe für die Geltendmachung des Garantieanspruchs vorlegen,
b) den Mangel innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach seiner Entdeckung melden,
c)
das Gerät in seiner Originalverpackung auf Kosten des Herstellers an seine oben in der Garantiekarte
angegebene Adresse oder an die Adresse der autorisierten Servicestelle liefern,
d) den Ort angeben, an den das Gerät nach der Reparatur vom Hersteller geliefert wird (beschränkt auf
das Land, in dem das Gerät gekauft wurde).
12. Die Garantiefrist verlängert sich um die Dauer der Reparatur, gerechnet ab dem Tag der Übergabe des
Geräts an den Hersteller oder die autorisierte Kundendienststelle bis zu dem Tag, an dem das Gerät an den
Käufer zurückgegeben wird.
13. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers oder des autorisierten Dienstleisters, den Umfang und die Art
der Reparatur des Geräts zu bestimmen.
14. Die Garantie ist auf die Reparatur des Geräts beschränkt. Der Hersteller behält sich das Recht vor, das Gerät
durch ein mängelfreies Gerät zu ersetzen, wenn die Reparatur den im Kaufbeleg angegebenen Preis des
Gerätes übersteigt. Der Käufer ist nicht berechtigt, im Rahmen der Gewährleistung den Ersatz der
Ausrüstung zu verlangen. Die Garantie erstreckt sich insbesondere nicht auf die Haftung für Verluste oder
Schäden, die dem Käufer dadurch entstehen, dass er an der Nutzung des Geräts gehindert wird.
15. Der Hersteller haftet nicht für Schäden am Gerät, die während des Transports durch den
Transportunternehmer entstanden sind, bis der Hersteller das Gerät von dem Transportunternehmer
erhalten hat.
16. Wurde die Lieferung des Geräts vom Hersteller in Auftrag gegeben, so obliegt es dem Käufer, den
technischen Zustand des Geräts bei Erhalt zu überprüfen. Stellt der Käufer fest, dass die Sendung oder das
darin enthaltene Gerät beschädigt sind, so ist der Käufer verpflichtet:
a) dem Hersteller unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Sendung, alle während
des Transports aufgetretenen Schäden am Gerät mitzuteilen, damit der Hersteller eine Reklamation
beim Transportunternehmen einreichen und entsprechende Ansprüche geltend machen kann,
b) dem Hersteller ein Reklamationsprotokoll zur Verfügung zu stellen, das zwischen dem Käufer und dem
Transportunternehmen erstellt wurde.
17. Die in diesem Dokument enthaltenen Garantiebestimmungen sind die einzigen und ausschließlichen
Garantiebestimmungen für die Produkte von HABYS Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością.
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