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Unzulässige Brennstoffe; Erstes Anheizen - Froling FKE aqua 8/17 Montageanleitung

Kamineinsatz
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5.2.2 Unzulässige Brennstoffe

5.2.3 Erstes Anheizen

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Der Einsatz von Brennstoffen, die nicht im Abschnitt "Zulässige Brennstoffe" definiert
sind, insbesondere das Verbrennen von Abfall, ist nicht zulässig
VORSICHT
Bei Verwendung unzulässiger Brennstoffe:
Das Verbrennen von unzulässigen Brennstoffen führt zu einem erhöhten
Reinigungsaufwand und durch die Bildung von aggressiven Ablagerungen und
Schwitzwasser zur Beschädigung des Kessels und in weiterer Folge zum Verlust
der Garantie! Darüber hinaus kann die Verwendung nicht normgerechter
Brennstoffe zu schwerwiegenden Störungen der Verbrennung führen!
Beim Betreiben des Kessels gilt daher:
❒ Nur zulässige Brennstoffe verwenden
Austritt von Kondenswasser während der ersten Aufheizphase stellt keine
Funktionsstörung dar.
❒ Tipp: Eventuell Putztücher zurecht legen!
Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung während des ersten Anheizens
Aufgrund der verwendeten Schutzfarbe kommt es während des ersten Anheizens
zu geringer Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung im Aufstellungsraum.
Daher gilt:
❒ Aufstellungsraum ausreichend belüften
➥ Fenster und Türen öffnen, bei Bedarf Ventilator benützen
❒ Anlage mindestens 3 Stunden mit maximaler Leistung betreiben
➥ Sollte beim ersten Anheizen die maximale Temperatur nicht erreicht
werden, können Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung auch später
wiederholt auftreten
❒ Im Aufstellungsraum sollten sich keine Personen für längere Zeit aufhalten
❒ Tür zum Brennraum öffnen
❒ Brennraum für Erstinbetriebnahme befüllen und anheizen
HINWEIS! Siehe Bedienungsanleitung des Kessels
Fröling GesmbH | A-4710 Grieskirchen, Industriestraße 12 | www.froeling.com
HINWEIS
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Inbetriebnahme
Erstinbetriebnahme

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