Keine Veränderungen, An- und Umbauten an der Vakuum-Hebeanlage vornehmen. Dies gilt insbe-
sondere für Sicherheitseinrichtungen. Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen an der Vaku-
um-Hebeanlage führen zum Erlöschen der ausgestellten EU-Konformitätserklärung.
Werden bei Reparaturarbeiten Sicherheitseinrichtungen entfernt, darf die Vakuum-Hebeanlage
erst wieder in Betrieb gesetzt werden, wenn alle Sicherheitseinrichtungen angebracht und auf
Funktion überprüft wurden.
Kontrollieren Sie regelmäßig alle Saugteller, Manometer, Warnsirene, Warnleuchten und vakuum-
führende Schläuche auf Beschädigung.
Beschädigte Teile sind sofort austauschen. Die Reparatur ist zu dokumentieren.
Können beschädigte Teile nicht sofort ausgetauscht werden, ist die Vakuum-Hebeanlage stillzu-
setzen und dies deutlich sichtbar zu kennzeichnen.
Während des Transportes einer Traglast niemals das Vakuum der Hebeanlage lösen oder die
Vakuum-Hebeanlage ausschalten.
Der Einsatz der Vakuum-Hebeanlage in einem explosionsgefährdetem (ATEX-) Bereich ist verbo-
ten.
Das Anheben von gefährlichen Materialien (Explosivstoffe, radioaktive Stoffe etc.) ist verboten.
Der Aufenthalt unter dem angehobenen Werkstück ist strengstens verboten! Es besteht akute
Verletzungsgefahr.
Es dürfen keine Personen mit dieser Vakuum-Hebeanlage angehoben oder befördert werden.
Niemals die Vakuum-Hebeanlage an den Griffrohren in das Hebezeug hängen. Verwenden Sie
ausschließlich den Kranarm.
Das Gerät darf nicht bei Wind (maximal Windstärke 4 nach Beaufort) eingesetzt werden. Je nach
Form und Größe des Werkstückes bzw. Handlingsaufgabe ist der Betrieb auch schon eher einzu-
stellen.
Die Umgebungstemperatur und die Werkstücktemperatur muss im Bereich +5°C bis +40°C liegen.
Bei niedrigen Temperaturen kann es zur Vereisung des Vakuumsystems kommen.
Bei angehobener Traglast die Vakuum-Hebeanlage niemals unbeaufsichtigt lassen.
Die Vakuum-Hebeanlage darf nur bei ausreichender Umgebungsbeleuchtung betrieben werden,
um jederzeit Blickkontakt zu Hebeanlage und Traglast halten zu können.
Das Bedienen der Vakuum-Hebeanlage unter Einwirkung von Medikamenten, welche die Wahr-
nehmungs- bzw. Reaktionsfähigkeit beeinflussen, und unter Einfluss von Drogen und Alkohol ist
verboten.
Überschreiten Sie niemals die Tragkraft der Vakuum-Hebeanlage oder heben Sie Materialien an,
die für die Vakuum-Hebeanlage nicht bestimmt sind.
Heben Sie niemals eine Traglast höher an als notwendig.
Bedienungsanleitung Bohle Vakuum-Hebeanlage BO B30DA4, BO B60DA8, BO B40DA4, BO B80DA8 – Version 1.0 D
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