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Gewährleistungsbedingungen - Forca Speedster Benutzerhandbuch

E-roller
Inhaltsverzeichnis
Fehler
Ursachen
Das Gerät versagt abrupt während
Das Steuergerät ist defekt.
der Fahrt.
Die Sicherung am Akkupack ist
defekt (falls LED aus).
Die Akkus können nicht mehr
Die Akkus haben das Ende ihrer
aufgeladen werden oder halten
Lebensdauer erreicht oder schlechte
nicht mehr lange.
Polarität untereinander.
Das Ladegerät funktioniert nicht
mehr richtig.
Das Anschlusskabel von der Lade-
buchse zum Steuergerät ist nicht
mehr richtig verbunden.
Das Licht am Ladegerät schaltet
Die Akkus sind bereits aufgeladen.
sich sofort auf grün.
Einige Modelle werden vollständig
geladen ausgeliefert.
Das Ladegerät ist defekt.
Die Sicherung am Akkupack ist
nicht eingesetzt.
* Diese Lösungsansätze müssen von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
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Lösungsansätze
Wenden Sie sich an Ihren Händler.
Ersetzen Sie die Sicherung.
Ersetzen Sie die Akkus.
Ersetzen Sie das Ladegerät.
Prüfen Sie die Verbindung der La-
debuchse und Kabel im Akkufach,
sowie die Sicherung.
Laden Sie die Akkus dennoch
für weitere 4 Stunden auf, bevor
Sie den E-Roller zum ersten Mal
benutzen.
Ersetzen Sie das Ladegerät.
Setzen Sie die passende Sicherung
ein und verbinden Sie dann den
Akku erneut.
GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Für den E-Roller „Speedster" gilt die Gewährleistung entsprechend der aktuell geltenden, gesetzlichen Fristen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile wie Akkus, Ladegeräte, Reifen, Schläuche, Felgen,
Laufräder, Naben, Bremsenteile, Radlager, Lenkkopflager.
Ausgeschlossen sind ebenfalls Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere durch Hinab-
fahren von Stufen, Bürgersteigkanten, Treppen und dergleichen, Fahren auf matschigem Untergrund, Sand oder
Kies sowie Überlastung durch zu hohes Gewicht.
1. Der Hersteller beseitigt über einen Zeitraum von 24 Monaten ab Übergabe des Fahrzeuges an den Endkunden
die auftretenden Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler beruhen, durch Reparatur oder Austausch
des betroffenen Teiles gemäß den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Für den Akku gilt – sofern nicht
anders vereinbart – eine gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten ab Übergabe an den Endkunden.
Der Hersteller kann die verlangte Reparatur bzw. den Austausch des mangelbehafteten Teiles verweigern, wenn
dies nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall kann der Hersteller den Mangel durch die
jeweils andere Möglichkeit der Nacherfüllung beheben.
Sind beide Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann der Hersteller die
Nacherfüllung insgesamt verweigern. Dem Kunden stehen dann die gesetzlichen Ansprüche zu. Ersetzte Teile
gehen in das Eigentum des Herstellers über.
2. Durch den Einbau von Ersatzteilen im Rahmen eines Gewährleistungsfalles wird die ab Lieferung des Fahrzeuges
an den Kunden laufende Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
3. Von der Gewährleistung unberührt bleiben Abnutzungserscheinungen in Folge des normalen Gebrauches so-
wie Abnutzungen durch unsachgemäße Handhabung und unsachgemäßen Gebrauch. Oxidation und Korrosion
werden aufgrund von Umwelteinflüssen hervorgerufen und stellen ebenfalls keinen dem Gewährleistungsrecht
unterfallenden Mangel dar.
4. Der Käufer verliert seinen Gewährleistungsanspruch bei Manipulation des Fahrzeuges, wie z. B. Änderungen am
Kabelbaum, dem Akku-Paket, der Sensorik, Bremsanlage sowie bei Anbau von Zubehör und Ersatzteilen, welche
nicht vom Hersteller freigegeben wurden. Zum Verlust des Gewährleistungsanspruches führen außerdem auch
alle unsachgemäßen Eingriffe, wie etwa durch eine nicht qualifizierte Werkstatt.
5. Bei Anzeige eines Gewährleistungsfalles hat der Käufer dem Verkäufer eine ausführliche Fehlerbeschreibung
und den Kaufbeleg vorzulegen.
WICHTIGE INFORMATIONEN ZU GEWÄHRLEISTUNGS- UND
GARANTIEBEDINGUNGEN
Sie erhalten auf Ihr Fahrzeug – wenn nicht anders vereinbart – 2 Jahre Gewährleistung, 6 Monate Garantie
auf den Akku und 6 Monate Gewährleistung auf die Verschleißteile (z. B. Ladegeräte etc.). Im Falle einer
Inanspruch nahme prüfen Sie bitte bereits im Vorfeld, ob der Schaden nicht durch Selbstverschulden oder
aufgrund mangelnder Pflege oder Wartung entstanden ist. Gerne können Sie dies vorab mit unserem Kun-
denservice (z. B. per E-Mail und Foto vom defekten Bauteil) klären. Bitte senden Sie einen defekten Artikel nur
nach vor heriger Absprache bei uns ein, damit das Problem bekannt ist und richtig zugeordnet werden kann.
Sollten unsere Service-Techniker feststellen, dass es sich NICHT um einen Gewährleistungs-
bzw. Garantiefall handelt, müssen wir Ihnen die Reparatur, Ersatzteile und die Transport-
kosten in Rechnung stellen.
Importeur / Inverkehrbringer
Dialog Marketing Consulting GmbH, Im Wiesele 2, 76359 Marxzell-Pfaffenrot
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