Sicherheit
Das Rührwerk darf unter folgenden Bedingungen ein-
gesetzt werden:
In explosionsgefährdeten Bereichen der Ex-Zonen
n
1 und 2
In nicht explosionsgefährdeten Bereichen
n
Mit entzündbaren flüssigen Beschichtungsstoffen
n
der Explosionsgruppe IIA
Mit nichtentzündbaren flüssigen Beschichtungs-
n
stoffen
In geeigneten Originalbehältern
n
Beschichtungsstoffe und Originalbehälter sind
n
ableitfähig und geerdet.
Rührwerk nur in einem Gefäß nach unten gerichtet
n
verwenden.
Der Druckluftmotor ist immer 200 mm über dem
n
Behälterrand positioniert.
Fehlanwendung
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung besteht
Lebensgefahr.
Fehlanwendungen sind z. B.:
Verarbeitung von gasförmigen oder festen Materia-
n
lien
Verwendung von Bauteilen, die nicht von Dürr Sys-
n
tems für den Betrieb freigegeben sind.
Verwendung von nicht zugelassenen Materialien,
n
siehe Sicherheitsdatenblätter
Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen
n
Einsatz des Rührwerks in Ex-Zone 0
n
Betrieb des Rührwerks ohne flüssige Beschich-
n
tungsstoffe
Verwendung im Durchtrittsbetrieb
n
Einsatz des Rührwerks ohne Anschluss an einen
n
Potentialausgleich
Einsatz in nicht ableitfähigen Behältern
n
Durchtrittsbetrieb
Das Rührwerk ist nicht für den Durchtrittsbetrieb aus-
gelegt.
02/2022
Druckluft-Rührwerk A MAN R PR SE2 - MAG00007DE
Abb. 2: Durchtrittsbetrieb
Der Betrieb im Durchtrittsbetrieb ist nicht zugelassen.
Im Durchtrittsbetrieb ist der Rührflügel nicht voll-
ständig in die Flüssigkeit eingetaucht.
Abb. 3: Betrieb im Leerlauf
Der Betrieb ohne Flüssigkeit ist nicht zugelassen.
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