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Anhang
306
I

Garantie

Der Hersteller gewährt zusätzlich zu den gültigen gesetzlichen
Gewährleistungsbestimmungen eine begrenzte Hersteller-Garantie auf
Material- und Fabrikationsfehler. Der Garantieumfang kann den jeweiligen
Garantiebedingungen entnommen werden.
Diese Garantie regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Erwerber und GS
abschließend. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind, soweit
eine Haftung nicht gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.
Von der Garantie ausgenommen sind Verschleißteile, Fehler und Schäden
infolge von unsachgemäßem Gebrauch, fehlerhafter Aufstellung oder
Installation, äußeren Einwirkungen, z.B. Transportschäden, Beschädigungen
durch Stoß oder Schlag, Reparaturen und Abänderungen, die von dritter, nicht
autorisierter Seite vorgenommen wurden. Der Garantieanspruch entfällt auch
dann, wenn Zubehör oder Ersatzteile verwendet werden, die nicht von GS oder
einem Vertriebspartner bezogen wurden. Software-Unterstützung
(ausgenommen Updates) ist nicht Bestandteil der Garantie.
Im Falle eines Defekts und weiteren Garantieabwicklung setzen Sie sich bitte
mit Ihrem Service- und Vertriebspartner oder mit dem Hersteller in Verbindung.
Der Hersteller übernimmt nur dann für Anwender- und Betriebssicherheit des
Geräts Verantwortung, wenn Wartung, sicherheitstechnische Kontrollen,
Reparaturen, Ergänzungen und Neueinstellungen von ihm selbst oder von
eigens von ihm dafür autorisierten Personen durchgeführt werden.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma GS
Elektromedizinische Geräte G. Stemple GmbH in der jeweils gültigen Fassung.
Gebrauchsanleitung corpuls
DE - Version 1.7 - Artikel-Nr. 04130.1
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