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Philips Faxjet 375 Bedienungsanleitung Seite 34

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Funktionsstörungen, die weder auf die Ausrüstung noch
auf die Software zurückzuführen sind, die in den Benutzer-
geräten verwendet wird, um den Zugriff auf die von der
Ausrüstung zur Verfügung gestellten Dienste zu ermögli-
chen,
Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zu-
rückzuführen sind, insbesondere:
- Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder
der Verbindung zum Internet wie z.B. Unterbrechungen
der Zugangsnetze, der Zusammenbruch der Leitung des
Abonnenten oder seines Gesprächspartners,
- Übertragungsprobleme (unzureichende geographische
Abdeckung des Gebietes durch die radioelektrischen Sen-
der, Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder
schlechte Qualität der Telefonleitungen...),
- Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server,
Benutzergeräte) bzw. Fehler des Übertragungsnetzes,
Arbeiten zwecks Generalüberholung der Geräte (so wie in
dem den Geräten beigefügten Benutzerhandbuch beschrie-
ben) sowie Funktionsstörungen, die auf eine Unterlassung
der Generalüberholung zurückgehen, wobei darauf hin-
zuweisen ist, daß die Kosten für die Arbeiten zur General-
überholung auf jeden Fall zu Lasten des Kunden gehen.
C In den oben unter B) genannten Fällen sowie nach Ablauf
der Garantiefrist erhält der Kunde vom jeweils autorisierten
Servicecenter eine Mitteilung über die jeweiligen Reparatur-
pauschalen. Nach Bestätigung wird die Reparatur durchge-
führt und der Kunde erhält das Gerät mit Berechnung inklusi-
ve der Versandkosten vom Service Center zurück.
Sollten Sie keine Original-Verbrauchsmaterialien wie z.B.
Inkfilme, Patronen usw. verwenden, entfällt jegliche Garantie
oder Gewährleistung.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit nicht mit dem
Kunden eine schriftliche Sondervereinbarung abgeschlossen
wurde und ist auf sämtliche in Deutschland, Österreich oder
der Schweiz verkauften Geräte anzuwenden. Sollte eine die-
ser Bestimmungen gegen eine zwingende Verbraucherschutz-
vorschrift des nationalen Rechts verstoßen, ist diese Bestim-
mung nicht anzuwenden; die Wirksamkeit der übrigen Bestim-
mungen bleibt hiervon unberührt.
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