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Allgemeine Hinweise; Informationen Zum Umweltschutz - Electrolux Professional FC48 Installationsanleitung

Finish-kabine
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05306005
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Anleitung Datum

Informationen zum Umweltschutz

Da wir stets darum bemüht sind, dem Anwender nützliche und notwendige
Zusatzinformationen zu liefern, möchten wir folgendes sicherstellen :
Die Daten hinsichtlich Energieverbrauch, Abfallstoffen (gasförmig oder flüssig) und
Schallpegel werden im Abschnitt "Technische Daten" angegeben.
• Diese Maschine kann im Hinblick auf Recycling vollkommen auseinander genommen
werden.
Diese Maschine enthält kein Asbest.
• In Konformität mit der französischen Reglementierung:
- Gesetz Nr. 76-663 vom 19. Juli 1976
- Erlass Nr. 77-1133 vom 21. September 1977
- Erlass vom 7. Juli 1992
- Erlass vom 29. Dezember 1993
- Erlass vom 28. Dezember 1999
- Nr. 2311 der Nomenklatur der klassifizierten Installationen
Bleichereien und Wäschereien unterliegen:
- einer Genehmigung der Präfektur, wenn die Waschkapazität 5 Tonnen/Tag
überschreitet.
- einer Erklärung an die Präfektur, wenn die Waschkapazität 500 Kg / Tag überschreitet,
aber unterhalb oder gleich 5 Tonnen/Tag ist.
• Gemäß dem Gesetz vom 15. Juli 1975 und den Verordnungen vom 01. und 13. Juli 1994
betreffend die Entsorgung industrieller und kommerzieller Verpackungsabfälle: „Alle
Besitzer von Verpackungsabfällen, die ein wöchentliches Volumen unter 1100 Liter
erzeugen, können dieses der Müllabfuhr- und -verwertung der Gemeinden übergeben.
Bei größeren Volumen sind die Besitzer von Verpackungsabfällen verpflichtet, die
Verwertung durch Wiederverwendung, Recycling oder sonstige Verfahren im Hinblick auf
den Erhalt wieder verwendbarer Stoffe oder von Energie... sicherzustellen oder diese
anhand von Verträgen an zugelassene Zwischenhändler abzutreten, die eine Transport-,
Geschäfts- oder Maklertätigkeit mit Abfällen ausüben.»
Diese Texte verbieten folglich :
- die Ablagerung von Rohmüll
- die Verbrennung im Freien oder die Verbrennung ohne Energierückgewinnung
Die Verpackungen unserer Maschinen entsprechen den Umweltbestimmungen der
Verordnung 98-638 vom 20. Juli 1998.
Für nähere Informationen, wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für Umweltschutz.
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Seite
1. Allgemeine
Hinweise
INSTALLATIONS-
ANLEITUNG

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