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11.

Garantie

Bei normaler Beanspru chung gewähren wir eine Garantie von insgesamt 10 Jahren auf
die Gebrauchsfähigkeit, welche Material- und Verarbeitungsfehler deckt. Die Vollgarantie
beträgt zwei Jahre ab Lieferdatum. Für Elektro-Motoren und elektronische Teile er-
lischt nach diesen 2 Jahren jeglicher Anspruch. Vom dritten Jahr an gilt eine degressive
Garantie auf den Verkaufspreis gemäss nachfolgender Staffelung:
Garantiefall im
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr
6. Jahr
7. Jahr
8. Jahr
D
9. Jahr
10. Jahr
Bei Totalersatz des Produktes gilt der aktuelle Katalogpreis zum Zeitpunkt des Garan-
tieanspruchs als Verkaufspreis.
Der Hersteller behebt Schäden innerhalb der Garantiezeit durch Reparatur, Austausch
oder vergleichbaren Ersatz. Die Ga rantiezeit wird durch Garantieleistungen seitens dem
Hersteller weder unterbrochen, noch beginnt diese von neuem. Mängel, die durch un-
sachgemässe Behandlung verursacht werden, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Vollgarantie gehen Fahrt, Transport und Montage zu Lasten des Käufers.
Für ein Ersatzprodukt während der Ausfallzeit ist er selbst besorgt.
Der Garantieanspruch gilt ab Kaufdatum bzw. Lieferdatum ab Werk und nur gegen
Vorweisung der Kaufquittung im Geschäft des Einkaufes. Kein Garantieanspruch ohne
Rechnung.
Bei Anspruch auf Garantieleistungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Händler.
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Kosten für den Käufer
0%
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