Wiederaufladbare Batterien
• Entfernen Sie wiederaufladbare Batterien aus dem Spielzeug,
bevor Sie diese aufladen.
• Wiederaufladbare Batterien nur von Erwachsenen oder unter
Aufsicht von Erwachsenen aufladen.
• Versuchen Sie nie, Batterien aufzuladen, die nicht dafür
vorgesehen sind.
Batterien gehören nicht in den Hausmüll und dürfen nicht verbrannt
werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte
Batterien zurückzugeben. Sie können Ihre alten Batterien bei den
öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort
abgeben, wo Batterien verkauft werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den
Batterien, dem Produkt, der Bedienungsanleitung oder
der Produktverpackung weist auf die verpflichtende, vom
Hausmüll getrennte Entsorgung der Batterien und/oder
des Produktes hin. Dieses Produkt muss am Ende seiner
Lebensdauer gemäß ElektroG bzw. der EU-Richtlinie RoHS
an einem Sammelpunkt für das Recycling von elektrischen
und elektronischen Geräten abgegeben werden.
Die chemischen Symbole Hg (Quecksilber), Cd (Cadmium) oder Pb
(Blei) weisen darauf hin, dass in entsprechend gekennzeichneten
Batterien die Grenzwerte für die genannte(n) Substanz(en)
überschritten werden. Die Batterierichtlinie der EU (2006/66/EG) regelt
diese Grenzwerte sowie den Umgang mit Batterien.
Der Balken unter der Mülltonne zeigt an, dass das Produkt
nach dem 13. August 2005 auf den Markt gebracht worden
ist.
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