R-30
Elektrorollstuhl
11. Inspektion und Wartung
11.1. Inspektionsplan
Die im Inspektionsplan erforderlichen Kontrollen sind, wenn nicht anders ausgewiesen,
durch den Benutzer oder der Hilfsperson durchzuführen.
Um die Betriebssicherheit des Elektrorollstuhls aufrecht zu erhalten, dürfen Reparaturen
nur vom Fachhandel mit Originalersatzteilen durchgeführt werden.
Inspektion erforderlich
Inspektion nicht erforderlich
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